Magnus Gottfried Lichtwer
Magnus Gottfried Lichtwer der Jüngere (* 30. Januar 1719 in Wurzen; † 7. Juli 1783 in Halberstadt) war ein deutscher Jurist und Fabeldichter in der Zeit der Aufklärung.
Leben
BearbeitenMagnus Gottfried Lichtwer war der Sohn des gleichnamigen Juristen Magnus Gottfried Lichtwer dem Älteren (1680–1721) und dessen Ehefrau Dorothea Magdalena Wichmannshausen (1692–1727). Als Lichtwer zwei Jahre alt war, starb sein Vater und der Knabe wurde fortan von seinem Vormund, dem Stiftskanzler Christian Albinus Zahn († 1748) gefördert. Dieser ermöglichte ihm ab 1743 ein Studium an der Universität Leipzig (Geschichte, Jura, Philosophie). Später wechselte Lichtwer an die Universität Wittenberg, wo er bereits im darauffolgenden Jahr als Dr. jur. sein Studium erfolgreich abschließen konnte. Noch im selben Monat erreichte Lichtwer den Titel Magister der Philosophie. Im Jahr 1742 war er der Freimaurerloge Minerva zu den drei Palmen in Leipzig beigetreten.[1]
Auf Grund eines Unfalls verlor Lichtwer fast vollständig seine Sehkraft, was ihn aber weder in seiner Karriere noch in seinem schriftstellerischen Schaffen hinderte. Seine erste Anstellung bekam Lichtwer an der Universität Wittenberg, wo er ab 1747 die Werke des Philosophen Christian Wolff kennenlernte, da Lichtwer dort als Privatdozent rechtsphilosophische Vorlesungen hielt. Die Philosophie dieses Aufklärers inspirierte Lichtwer 1758 zur Veröffentlichung des Lehrgedichts „Das Recht der Vernunft“.
Der Verleger Wolfgang Deer unterstützte Lichtwer, dass er 1748 seine „Aesopischen Fabeln“ veröffentlichen konnte. Diese Fabeln sind durchaus als eigenständige Werke zu sehen, verraten aber doch eine gewisse Nähe zu Christian Fürchtegott Gellert. Anlässlich Lichtwers hundertstem Geburtstag veröffentlichte Jakob Minor dessen Fabeln in der Reihe Deutsche National-Litteratur.
1749 heiratete Lichtwer in Wittenberg Henriette Sophie Albinus und hatte mit ihr drei Töchter. Mit seiner Familie ließ er sich in Halberstadt nieder. 1751 wurde er zum „Wirkl. Königl. Regierungsrath im Fürstenthum zu Halberstadt“ ernannt und bekam damit eine Anstellung in der Verwaltung. Seine Karriere führte über das Amt eines Konsistorialrats (1760) zu dem eines Strafrichters (1762) und ließ Lichtwer kaum Zeit für seine schriftstellerischen Ambitionen. So ist es zu erklären, dass Lichtwer zwar Freundschaft mit Johann Christoph Gottsched und Johann Wilhelm Ludwig Gleim schloss, aber zum Halberstädter Dichterkreis von „Vater Gleim“ nur am Rande Kontakt hatte.
Als Richter wurde Lichtwer später auch Abgeordneter in der Landesdeputation.
Lichtwer starb im Alter von 64 Jahren am 7. Juli 1783 in Halberstadt. 45 Jahre nach seinem Tod veröffentlichte sein Enkel Ernst Ludwig von Pott zusammen mit Friedrich Cramer eine Biographie seines Großvaters mitsamt dessen Schriften.
Werke (Auswahl)
Bearbeiten- Schriften. Brüggemann, Halberstadt 1828.
- Vier Bücher aesopischer Fabeln in gebundener Schreib-Art. Leipzig 1748.
- Aus der darin enthaltenen Fabel Die Katzen und der Hausherr geht das geflügelte Wort „Blinder Eyfer schadet nur“ hervor.
- Das Recht der Vernunft. Ein Lehrgedicht. Leipzig 1758.
- Blinder Eifer schadet nur! Fabeln, Lehrgedichte. Reclam, Leipzig 1983.
- Lichtwer und Gottsched. Briefwechsel, Fabeln, Rezensionen. Hrsg. Walter Hettche. Aisthesis, Bielefeld 2003.
Literatur
Bearbeiten- Biographie des Dichters in Magnus Gottfried Lichtwer. Fabeln (vollständige Ausgabe). Mit Biographie des Dichters (Familien-Bibliothek der deutschen Classiker Band 30.1844)
- Friedrich M. Eichholz: Magnus Gottfried Lichtwers, Königl. Regierungsraths Leben und Verdienste. Verlag Mevius, Halberstadt 1784.
- Reiner Zieger (Illustrationen), Hans-Jürgen Moltrecht (Text): Ihr müßt der kleine Töffel bleiben. Magnus Gottfried Lichtwer, der Fabeldichter aus Wurzen. Kulturbund der DDR, Wurzen 1982.
- Walther Killy (Hrsg.): Literaturlexikon. Autoren und Werke deutscher Sprache. (15 Bände). Bertelsmann-Lexikon-Verlag, Gütersloh/ München 1988–1991 (CD-ROM: Berlin 1998, ISBN 3-932544-13-7).
- Franz Muncker: Lichtwer, Magnus Gottfried. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 18, Duncker & Humblot, Leipzig 1883, S. 558–561.
- Hans-Wolf Jäger: Lichtwer, Magnus Gottfried. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 14, Duncker & Humblot, Berlin 1985, ISBN 3-428-00195-8, S. 469 f. (Digitalisat).
- Johann Georg Meusel: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Bd. 8, Gerhard Fleischer der Jüngere, Leipzig 1808, S. 241 (online).
- Elisabeth Krüger: Magnus Gottfried Lichtwer – ein deutscher Fabeldichter. S. 68–71 in: Wurzen 961-1961. Festschrift zur Tausendjahrfeier. Herausgegeben vom Rat der Stadt Wurzen und der Redaktion „Der Rundblick“ Wurzen. Format A 5, 256 Seiten. Wurzen 1961.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurerlexikon, Überarbeitete und erweiterte Neuauflage der Ausgabe von 1932, München 2003, 951 S., ISBN 3-7766-2161-3.
Weblinks
Bearbeiten- Literatur von und über Magnus Gottfried Lichtwer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werke von Magnus Gottfried Lichtwer im Projekt Gutenberg-DE
- Fabeln bei librivox
- Lichtwer im Internet Archive
Personendaten | |
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NAME | Lichtwer, Magnus Gottfried |
ALTERNATIVNAMEN | Lichtwer, Magnus Gottfried der Jüngere |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Fabeldichter |
GEBURTSDATUM | 30. Januar 1719 |
GEBURTSORT | Wurzen |
STERBEDATUM | 7. Juli 1783 |
STERBEORT | Halberstadt |