Der Begriff Malbergische Glossen bezieht sich auf eine Reihe frühaltniederländischer Anmerkungen oder Zusätze zur „Pactus legis Salicae“ (6. Jahrhundert) und der „Lex Salica“ (8. Jahrhundert), lateinischen Rechtstexten, die die Gesetze der Salischen Franken dokumentieren. In ihrer Art stehen sie ohne Vergleich zu den weiteren Zeugnissen der frühmittelalterlichen germanischen Rechtstexte (Leges Barbarorum). Die Glossen gelten nicht nur als die frühesten Belege der ansonsten nur spärlich belegten altniederländischen Sprache, sondern auch als eine der bis jetzt frühesten schriftlichen Belege einer westgermanischen Sprache überhaupt.[1][2][3][4][5][6][7][8][9][10]

Ein Fragment der Lex Salica: "Maltho thi afrio lito", was bedeutet: "Ich sage, ich befreie dich, Halbfreier.

Etymologie

Der Name ist neuzeitlich und wurde von Einschüben entlehnt, die durch ein (in) malobergo = „im Gericht“ oder „in der Gerichtssprache“ beginnen.[11] Ein „Maloberg“ war ein bestimmte Hügel, auf denen Gerichtsversammlungen abgehalten wurden. Das Wort setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Malo-“, das im Zusammenhang mit dem altniederländischen „mahalon“ „(feierlich) erklären“ und Gemeingermanischen *maþla („erlaubt sein, dürfen“) steht und „Gericht“ bedeutet, vgl. Altniederländisch: „mahal“ („(Ehe)vertrag“ „(Treue)bund“ oder Altfriesisch: „urmēla“ („preisgeben, aufgeben“), und „-Berg“, das sich auf eine Höhe bezieht.[12][13][14]

Geschichte und Terminologie

Bei den malbergischen Glossen handelt es sich nicht um herkömmliche Glossen im Sinne des Begriffs als Interpretationen einzelner Lemmata oder knappe Erläuterungen. Sie sind Zusätze zum lateinischen Gesetzestext, die zu diesem in relativer Unabhängigkeit stehen. Die Konzeption als Funktionsliteratur bestimmt sich daher durch ihren Zweck. Die Glossen beginnen mit „in malobergo“, enden meistens mit einem „hoc est“ und beziehen sich auf die Stellen der in den Satzungen enthaltenen Verfahrengliederungen der Klage, der Verteidigung, des Reinigungseides, des Urteils und der Urteilsschelte. Diese germanische Wörter, Redeteile und Sätze der malbergischen Glossen als Bußweistümer, die der Spruchpraxis der Satzungen entstammen, und greifen Begrifflichkeiten der Verhandlungssprache auf als Zeugnisse einer Mündlichkeit. Sie stehen dabei den germanisch-lateinischen Mischwörtern in den Satzungen gegenüber.[15][16]

Nachdem der ursprüngliche 'Pactus legis Salicae' zwischen 475 und 500 erstellt wurde, wurde er regelmäßig kopiert, um ihn zu erhalten. Der Rückgang der fränkischen Sprache im westlichen Frankenreich führte dazu, dass die Abschreiber des Textes zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr wussten, was sie notierten. Einer der Abschreiber teilt dem Leser sogar mit, dass er „die griechischen Wörter“ weggelassen habe. Obwohl insgesamt etwa 70 Abschriften der ursprünglichen Gesetzestexte existieren, enthalten nur zehn Kopien (manchmal teilweise) die germanischen Ergänzungen. Innerhalb dieser zehn Abschriften gibt es Variationen in der Rechtschreibung und handelt es sich um Wörter, die bereits im Originaldokument von einem nicht germanischsprachigen Schreiber verfasst wurden oder aufgrund des lateinischen Klangsystems, was die Interpretation dieser Wörter oder ihrer ursprünglichen Form erschweren kann. Zum Beispiel geben die zehn Texte neun verschiedene Schreibweisen von *chrannichaltia (ein in einem Gehege gehaltenes Schwein) an: chranalteo, rhannechala, chrane calcium, char calcio, diram ni, chranchalteo, rhanne chalteo, chramnechalti, chrinne chulti und chranne chalti.[17]

Korpus

Der Text enthält zwei kurze Sätze:

Satz Übersetzung Anmerkungen
maltho, thi atomeo theo Ich erkläre: Ich entlasse dich, Sklave. Erste Person Singular von *malthon mit der Bedeutung „(feierlich) erklären“, vgl. gotisch maþljan „sprechen“. Das Wort *ātōmen („freilassen“) besteht aus zwei Teilen, einem verneinenden Partikel "a-" und "tomen", das die gleiche Etymologie wie Zaum, vgl. niederländisch toom, hat. Mit theo wurde eine Sklave oder Diener, vgl. gotisch þius „Diener“.
maltho, thi afrio lito Ich erkläre: Ich befreie dich, Lasse. Das Wort afrio wurde von *āfrijōn („befreien“) abgeleitet, währenddessen lito sich auf einen Lasse (vgl. mittelniederländisch laet) bezieht.

Zusätzlich enthält der Text verschiedene einzelne Wörter, die zwischen dem lateinischen Haupttext eingestreut sind. Dazu gehören:

Wort Altniederländische Rekonstruktion Übersetzung Anmerkungen
chaltia *galtia „Schwein, eine Sau“ Vergleiche das Altnordische göltr, das Althochdeutsche gelza, galza und das Altenglische gylte „kastriertes Schwein“ und das mittelniederländische gelte (niederländisch gelt) mit der Bedeutung „eine Sau, die noch nie geboren hat“.
uueippo *weiano „Raubvogel, Milan“. Vergleiche das Althochdeutsche wījo („Milan, Falke“) und das mittelniederländische wiwe, wuwe (niederländisch wouw) mit der Bedeutung „Milan“.
focla *fogal „Vogel“
hismala, chismala *smala „Ein (freigeborenes) Mädchen“. Wort nur im Mittelniederländischen (smale) erhalten, in anderen germanischen Sprachen nicht belegt.
hinnifliht *gimnis fig(ga) „Ein einjähriges Schwein“ Aus dem Urgermanischen *gimrį̄ (Winter) + „Ferkel“. Das Wort *fig(ga) ist nur im Niederländischen (mittelniederländisch vig(ghe), niederländisch big) erhalten, in anderen germanischen Sprachen nicht belegt.
cannas wido, chanasuuido *hano swītho „Ein kräftiger, gesunder Hahn“ Aus dem Urgermanischen *hanô (Hahn) und *swīth (kräftig, schnell), vgl. englisch swift (schnell), niederländisch gezwind (schnell) und deutsch geschwind.
texaca *taksaka „Diebstahl, Entführung“ Das Wort besteht aus zwei Teilen, einem Verb *takan (nehmen, vgl. englisch to take) und *saka („Sache“, vgl. mittelniederländisch saek, saak)
horogauo *hōrigo Horige

Überlieferung

Die Malbergischen Glossen sind in folgenden Handschriften überliefert:

Ausgaben

  • K. A. Eckardt: Pactus legis Salicae. In: Monumenta Germaniae Historica. Leges nat. Germ. IV, I. 1962.
  • K. A. Eckardt: Lex Salica. In: Monumenta Germaniae Historica. Leges nat. Germ. IV, II. 1969.

Literatur

  • Ruth Schmidt-WiegandMalbergische Glossen. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 19, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 3-11-017163-5, S. 184–186.
  • Elmar Seebold: Der germanische Rechtsterminus texaca und die Entführung von Sklaven in der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen II). In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (PBB) 130, 3 (2008), S. 438–458.
  • Elmar Seebold: Frauenraub, Unzucht und Heirat mit Unfreien in der ›Lex Burgundionum‹ und der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen III). In: PBB 132, 3 (2010), S. 366–377.
  • Elmar Seebold: Der Schutz unmündiger Kinder in der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IV). In: PBB 133, 3–4 (2011), S. 413–420.
  • Elmar Seebold: Titel I der ›Lex Salica‹ und seine Weiterungen (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen VI). In: PBB 136, 1 (2014), S. 66–75.
  • Claudia Wich-Reif: Malbergische Glossen und althochdeutsches Lex Salica-Fragment: Rechts-/Fach- und Allgemeinsprache. In: Sprachwissenschaft 39, 3 (2014), S. 283–296.

Einzelnachweise

  1. Jelle Stegeman: Grote geschiedenis van de Nederlandse taal. Amsterdam University Press, 2021 (Link).
  2. Frits van Oostrom: Stemmen op schrift. Geschiedenis van de Nederlandse literatuur vanaf het begin tot 1300. 7. Aufl., Bert Bakker, Amsterdam 2016, S. 55–6 (online)
  3. Riemer Reinsma: Hoe zongen ‘olla vogala’? Frits van Oostrom over het oudste Nederlands, in: Onze Taal. Jahrgang 75. Genootschap Onze Taal, Den Haag 2006 (online)
  4. Nicoline van der Sijs: Chronologisch woordenboek. De ouderdom en herkomst van onze woorden en betekenissen. 2. Aufl., Veen, Amsterdam / Antwerpen 2002, S. 107 (online).
  5. Otto Jänicke: Französische Etymologie: Einführung und Überblick. Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston 2012, S. 57.
  6. Wilhelm Streitberg: Die Erforschung der indogermanischen Sprachen. Walter de Gruyter GmbH, Berlin, 1936, S. 126.
  7. Michiel de Vaan: The Dawn of Dutch: Language contact in the Western Low Countries before 1200. John Benjamins Publishing Company, 2017, S. 9.
  8. Frank van Gestel, Fred Weerman, Jan Nijen Twilhaar & Tineke Rinkel: Oude zinnen. Grammaticale analyse van het Nederlands tussen 1200-1700. Martinus Nijhoff Uitgevers, Leiden/Antwerpen, 1992, S. 3–4.
  9. Gustav Ehrismann: Die Althochdeutsche Literatur. BoD Verlag, 2017, S. 254.
  10. Ernst Taayke: Essays on the Early Franks. Barkuis Verlag, Eelde 2003, S. 74.
  11. Ulrike Köbler: Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes. Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2010, S. 20.
  12. Das Herkunftswörterbuch (= Der Duden in zwölf Bänden. Band 7). Nachdruck der 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim 1997, S. 74 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Siehe auch DWDS („Berg“) und Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 7. Auflage. Trübner, Straßburg 1910 (S. 48).
  13. Donald Ringe, Ann Taylor: The Development of Old English (A Linguistic History of English; 2), Oxford University Press, Oxford 2014, →ISBN, S. 182: “PWGmc *berg”.
  14. Woordenboek der Nederlandsche Taal (WNT): malthon.
  15. Rembert Eufe: Die Personennamen auf den merowingischen Monetarmünzen als Spiegel der romanisch-germanischen Sprachsynthese im Frankeneich. In: Wolfgang Haubrichs, Christa Jochum-Godglück (Hrsg.): Kulturelle Integration und Personennamen im Mittelalter. Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston 2019, S. 80. Zitat: „Die dürftigen Belege für das vorkarolingische Altfränkische, wie sie in den malbergischen Glossen als Elementen einer „vermutlich ins 6. Jahrhundert zurückreichende[n] Fachsprache“ und einigen wenigen Runeninschriften und frühen Glossen vorliegen, deuten darauf hin, dass dieses nicht in großem Umfang schriftlich zur Verwendung kam.“
  16. Karl Ubl: Eine Verdichtung der Lex Salica: Die Septinas septem der Handschrift Paris, BN, lat. 4411. In: Stephan Dusil, Gerald Schwedler, Raphael Schwitter (Hrsg.): Exzerpieren - Kompilieren - Tradieren: Transformationen des Wissens zwischen Spätantike und Frühmittelalter. Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston 2017. Zitat: „Zunächst ist festzuhalten, dass am Anfang des Textes [der Septinas septem] die malbergischen Glossen in altfränkischer Sprache bewahrt sind[.] [...] Die Glossen wurden in den Fassungen aus der Zeit Karls des Großen konsequent aus dem Text der Lex Salica beseitigt, da sie kaum noch verständlich waren. Nur die D-Fassung Pippins bewahrte diese Reste der altfränkischen Rechtssprache.“ (Vorschau bei Google Books)
  17. A. Quak: Echt Oudnederlands?. Universität Leiden, Leiden 2008.