Managementgesellschaft

deutsche Organisation

Eine Managementgesellschaft ist im Rahmen der Integrierten Versorgung ein Vertragspartner von Leistungserbringern, z. B. Ärzten, Krankenhäusern etc. und Krankenkassen.

In Deutschland gilt dies seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004. Das Konstrukt der Managementgesellschaft ermöglicht den Abschluss von Kollektivverträgen. Ohne die Zwischenschaltung einer Managementgesellschaft müssten die Ärzte einen Direktvertrag mit der Krankenkasse abschließen.