Manngericht

Dies ist die gesichtete Version, die am 5. Oktober 2024 markiert wurde. Es existieren 2 ausstehende Änderungen, die noch gesichtet werden müssen.

Das Manngericht (auch Lehnsgericht oder Lehengericht) war eine im Mittelalter vom Landesherren bzw. Lehnsherren einberufene Institution der Rechtsprechung, eine Versammlung der Lehnsmannen zur Urteilsfindung in Lehnssachen.

Im Baltikum des 18. und 19. Jahrhunderts war das Manngericht ein dem Landgericht angeschlossenes ordentliches Gericht mit von den Landadeligen für jeweils drei Jahre gewählten Mannrichtern sowie einem lebenslänglich angestellten rechtskundigen Sekretär.

In Schlesien wurde das Land- oder Provinzial-Gericht auch Manngericht genannt; es bestand aus Vertretern des Landadels und der durch die Städte gebildeten Gerichte.

Literatur

Bearbeiten
Bearbeiten
  • Manngericht. In: MDZ Münchener Digitalisierungszentrum Digitale Bibliothek
  • Mannrichter. In: MDZ Münchener Digitalisierungszentrum Digitale Bibliothek