Mannrecht

Recht, nach welchem adelige Vasallen gerichtet wurden

Mannrecht war der Name desjenigen Rechts, nach dem adelige Vasallen gerichtet wurden – dem Lehnrecht (Lehnswesen). Dann bezeichnete man damit auch das Lehngericht, wenn zwischen dem Lehnherrn und dem Vasallen Streit entstand, und vor welchem sich der Vasall stellen musste.

Daher rühren auch die Benennungen:

  1. Mannrichter, oder der Richter bei einem solchen Manngericht;
  2. Mannbote, der Gerichtsdiener eines solchen Lehngerichts;
  3. Manntag, der Tag, an welchem sich die Lehnmänner versammelten.

Alle diese Ausdrücke waren bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mehr gebräuchlich und wurden etwa zeitgleich mit dem Reichsdeputationshauptschluss historisch.

Literatur

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  • Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 64.
  • Brockhaus Conversations-Lexikon, Band 8, Leipzig 1811, S. 15.
  • Pierer's Universal-Lexikon, Band 10, Altenburg 1860, S. 835.
  • Rudolf Hirsch: I. Das Loslauer Mannrecht, in: VII. Rechtsgeschichtliche Nachrichten aus der ehemaligen Minderstandesherrschaft Loslau, in: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Band 30, Breslau 1896, S. 191–197.
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