Marienfest

Feste und Gedenktage der Verehrung Mariens (Mutter Jesu, Gottesmutter)
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Marienfeste sind Feste und Gedenktage im Kirchenjahr, die der Verehrung Mariens dienen. Marienfeiertage werden vor allem in Ländern mit überwiegend römisch-katholischer Bevölkerung und in den orthodoxen Kirchen in besonderer Weise begangen. Außerdem gibt es auch Marienfesttage im Kirchenjahr der anglikanischen Gemeinschaft und der lutherischen Kirchen.

Retabel des Columbaaltares von Rogier van der Weyden

Im Saarland, in Bayern und Österreich sind einige Marienfeste auch staatliche Feiertage.

Geschichte

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In der Westkirche bildete sich im Frühmittelalter der Zyklus der wichtigsten Marienfeste im Kirchenjahr heraus. Seit dem 7. Jahrhundert feierte die Kirche in Rom vier Marienfeste:[1]

Diese Feste ergänzten das ursprünglich einzige Marienfest: das Hochfest der Gottesmutter am 1. Januar.[1]

Römisch-katholische Kirche

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Traditionell ist der Mai Marienmonat, der Oktober Rosenkranzmonat.

Marianisch geprägte Herrenfeste

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Die beiden Feste

wurden wegen ihres engen Bezuges zu Maria früher den Marienfesten zugeordnet, sind jedoch Herrenfeste (Feste des Herrn Jesus Christus).

Ehemalige Marienfeste

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Evangelisch-lutherische und unierte Kirchen

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Evangelisch-lutherische Kirchen begehen drei Herrenfeste mit marianischem Aspekt, die heute vor allem in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gottesdienstlich begangen werden.

Diese drei Tage sind auch im Evangelischen Gottesdienstbuch der Union Evangelischer Kirchen in der EKD und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vorgesehen. Dabei gelten folgende Anregungen, entscheidend sind lokale Regelungen:

  • Mariä Lichtmess: Bei Zusammenfall mit einem Sonntag wird das jeweilige Sonntagsproprium durch das Lichtmess-Proprium ersetzt. Ausnahme dabei ist der letzte Sonntag nach Epiphanias. In diesem Fall wird Lichtmess auf einen Werktag verlegt.
  • Verkündigung des Herrn: Kann nicht an einem Sonntag gefeiert werden. Fällt der Tag auf Okuli, Lätare oder Judika, kann er am Vortag oder an einem Werktag der Folgewoche gefeiert werden. Fällt er auf einen Tag zwischen Palmsonntag und Ostermontag, kann er an einem Werktag der mit Quasimodogeniti beginnenden Woche gefeiert werden.
  • Mariä Heimsuchung: Kann auf einen Sonntag verlegt werden und soll gefeiert werden, wenn es auf einen Sonntag fällt.[2]

Auch das Evangelische Gesangbuch enthält im bayrischen und thüringischen Regionalteil die Feste

In älteren Ausgaben ist auch Mariä Heimsuchung für den 2. Juli enthalten.

Auch der 15. August wird von manchen evangelischen Kirchen mit Maria verbunden. Da der Gedanke einer leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel mit der evangelischen Theologie nicht vereinbar ist, gilt der Tag schlicht als Todestag und damit Gedenktag der Maria, der offiziell in den Heiligenkalendern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika und der Lutherischen Kirche – Missouri-Synode sowie der anglikanischen Kirchen geführt wird.[3] Vor der Einführung des Evangelischen Namenkalenders fand sich dieses Datum unter Namen wie „Mariä Verscheiden“ auch in regionalen evangelischen Kalendern des deutschsprachigen Raumes.

Orthodoxe Kirchen

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Die orthodoxen Kirchen feiern auch das Fest der Niederlegung der Muttergottesgewänder am 2. Juli

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Éric Palazzo, Ann-Katrin Johansson: Jalons liturgiques pour une histoire du culte de la vierge dans l’Occident latin (Ve-XIe siècle). In: Dominique Iogna-Prat, Éric Palazzo, Daniel Russo (Hrsg.): Marie. Le culte de la Vierge dans la société médiévale. Beauchesne, Paris 1996, ISBN 2-7010-1338-0, S. 15–43, hier S. 17.
  2. Webseite der VELKD mit Link zum freien Download folgender pdf: VELKD, EKD (Herausgeber): Liturgisches Kalendarium zum Evangelischen Gottesdienstbuch, Hannover 2006. Siehe darin Einleitung (Seite 3*) und Kapitel II (Seite 11*f, besonders die Fußnoten 58, 59 und 62).
  3. 15. August im Ökumenischen Heiligenlexikon