Mark Binz

deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt

Mark Karlheinz Binz (* 10. Juli 1949 in Wiesbaden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Hamburg und Genf promovierte Binz mit dem Thema "Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium der GmbH & Co" zum Dr. iur. utr. an der Universität zu Köln. Es folgten 1977 die Zulassung als Rechtsanwalt, 1979 die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 1987 führt Binz die auf Familienunternehmen spezialisierte Anwaltskanzlei Binz & Partner als Seniorpartner. Binz ist Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU, im Verband Die Familienunternehmer, im Fachinstitut der Steuerberater in Köln. Im Dezember 2014 wurde Binz durch die Bundesregierung zum Honorarkonsul der Republik Östlich des Uruguay ernannt.[1][2][3]

Tätigkeit

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Binz gilt als Experte für Familienunternehmen und ist insbesondere im Bereich Unternehmensnachfolge als Autor von Fachpublikationen, als Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt tätig. Von 1996 bis 2008[4] nahm Binz einen Lehrauftrag für Unternehmensnachfolge an der Hochschule Heilbronn wahr, an der er 2001 zum Honorarprofessor[5] ernannt wurde. 2011 gründete Binz das Stuttgarter Institut für Familienunternehmen (IFF).[6][7]

Binz gehört zahlreichen Aufsichtsgremien an, darunter als Vorsitzender dem Aufsichtsrat von Fielmann[8], als stellvertretender Vorsitzender dem Aufsichtsrat von Faber-Castell[9] sowie über viele Jahre als Vorsitzender den Aufsichtsräten von Jung von Matt[10][11], Kirchhoff[12], Moksel[13], Steffen[14] und Wormland.[15]

Als Rechtsanwalt war Binz in prominenten Fällen aktiv. Anfang der 1990er Jahre führte er gemeinsam mit seinem Kompagnon Martin H. Sorg gegen die Lufthansa erfolglos mehrere Musterprozesse zum Nichtraucherschutz, bis die Fluglinie auf Inlandsflügen ein generelles Rauchverbot aussprach.[16] Im Jahr 2000 brachten Binz und Sorg den sogenannten Mannesmann-Prozess mit einer Strafanzeige wegen Untreue und Bestechlichkeit gegen Klaus Esser[17], den früheren Vorstandsvorsitzenden von Mannesmann, und einem anschließenden Beschwerdeverfahren zum Generalstaatsanwalt ins Rollen.[18][19]

Ferner trat Binz im Rahmen der Familienstreitigkeiten bei Voith, Haribo, Electronic Partner (EP), Heitkamp & Thumann[20][21] und Breuninger öffentlich in Erscheinung. Bis Mai 2016 vertrat Binz Robert Tönnies im Streit mit seinem Onkel Clemens Tönnies um den Familienkonzern Tönnies Lebensmittel.[22]

Seitens der Presse und Prozessbeteiligter wurde mehrfach Kritik an Binz laut. So unterstellte das Anwaltsmagazin Binz und seinem Kollegen Sorg zunächst, den Mannesmann-Prozess weniger aus staatsbürgerlicher Verantwortung, als aus Gründen der Eigenwerbung initiiert zu haben.[23] In einer späteren Ausgabe hingegen charakterisierte dasselbe Magazin die Tätigkeit von Binz und Sorg im Mannesmann-Prozess als gut fundiert, beharrlich und das Werk von Profis.[24] Nach Darstellung des Magazins Capital äußerten Insider in einzelnen Streitfällen Kritik an Binz’ Vorgehen. Binz sei demnach eher als "Kriegsführer" denn als Vermittler aufgetreten. Andere Stimmen räumten laut Capital jedoch ein, dass gerade diese Strategie auch Teil des Erfolgs von Binz sei.[25]

Veröffentlichungen

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  • Mark K. Binz, Martin H. Sorg: Die Stiftung. 5., überarbeitete Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-8005-4267-3.
  • Mark K. Binz, Martin H. Sorg: Die GmbH & Co. KG im Gesellschafts- und Steuerrecht: Handbuch für Familienunternehmen. 12. Auflage. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-69075-4.
  • Mark K. Binz, Brun-Hagen Hennerkes: Unternehmens-Steuerrecht. Oldenbourg, München/Wien 1985, ISBN 3-486-20082-8.
  • Mark K. Binz, Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium der GmbH & Co. KG, Binz, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 1976, ISBN 978-3-504-64536-6
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Einzelnachweise

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  1. Vertretungen Uruguays in Deutschland Auswärtiges Amt Online. Abgerufen am 14. August 2020
  2. Konsularplätze - Änderungen (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) Diplomatisches Magazin Online; abgerufen am 19. September 2016
  3. Neuer Honorarkonsul von Uruguay in Stuttgart Botschaft der Republik Östlich des Uruguay in der Bundesrepublik Deutschland; abgerufen am 19. September 2016
  4. Binz&Partner Website; Societät; abgerufen am 19. September 2016.
  5. Dr. Mark K. Binz: Neuer Honorarprofessor. (PDF; 6,4 MB), FHacetten, Das Magazin der Fachhochschule Heilbronn, 1. Ausgabe, April 2002, S. 5.; abgerufen am 19. September 2016
  6. Institut für Familienunternehmen (IFF) Stuttgart; Team; abgerufen am 19. September 2016.
  7. IFF-Studie; Ranking: Das sind Deutschlands größte Familienunternehmen Spiegel Online, vom 1. Juli 2014; abgerufen am 19. September 2016
  8. Fielmann Aufsichtsrat. Erklärung zum Corporate Governance 2015; abgerufen am 19. September 2016
  9. Faber-Castell AG Aufsichtsrat in SICK Geschäftsbericht 2015, S. 128; abgerufen am 19. September 2016
  10. Jung v. Matt wird zur AG; abgerufen am 19. September 2016
  11. Fielmann AG Aufsichtsrat in Fielmann Geschäftsbericht 1999, S. 59; abgerufen am 19. September 2016
  12. STRABAG SE steigt bei Kirchhoff ein STRABAG SE; abgerufen am 19. September 2016
  13. Major Companies of Europe 1991/1992, Volume 1, Moksel, S. 535, ISBN 1-85333-598-3
  14. Steffen AG: Neuer Aufsichtsrat DGAP; abgerufen am 19. September 2016
  15. Aufsichtsratsmitglieder in Fielmann AG Geschäftsbericht 2013, S. 107; abgerufen am 4. Oktober 2016
  16. Raucher gegen Nichtraucher. Focus Nr. 8, 1995; abgerufen am 19. September 2016
  17. Anzeige gegen Esser wegen 60-Millionen-Abfindung - Manager Magazin Online, 7. März 2000; abgerufen am 19. September 2016
  18. Interview Mark Binz: Großer Fall, kleines Einmaleins. manager magazin online, 27. Januar 2004; abgerufen am 19. September 2016
  19. Mark Binz: "Parallelen zu Mannesmann". Stuttgarter Zeitung Online, 8. August 2010; abgerufen am 19. September 2016
  20. „Am Ende gewinnt der Anwalt“. Stern, 26. Mai 2015; abgerufen am 19. September 2016
  21. „Es geht immer auch um Gerechtigkeit“. TOP Magazin Stuttgart, Ausgabe 2/2015
  22. „Robert Tönnies tauscht im Familien-Machtkampf seine Anwälte aus“. Neue Westfälische, 13. Mai 2016; abgerufen am 19. September 2016
  23. „Binz gegen den Rest der Welt“. Manager Magazin, 12. August 2002; abgerufen am 19. September 2016
  24. Anwaltsmagazin, Ausgabe Nummer 5, 5. März 2003, Seite 219, "Kanzlei Binz & Partner hat Anklage durchgesetzt", ZAP Verlag, ISSN 0936-7292
  25. „Tönnies - Ende einer Allianz“. Capital, 17. Mai 2016; abgerufen am 4. Oktober 2016