Marktmeister

von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person

Der Marktmeister (früher auch Marktvogt) ist eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person, welche die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel sowie deren Güte und Preis führt, den Verkäufern Plätze und Stände zuweist und etwaige Gebühren (Marktgeld)[1] von diesen erhebt.[2]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Jakob Dominikus, Erfurt und das Erfurtische Gebiet: Nach geographischen, physischen, statistischen und politischen Verhältnissen, Teil 1, Gotha 1793, S. 360
  2. Pierers Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit (1857–1865): Marktmeister