Marschall (Begriffsklärung)
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Marschall, ursprünglich ahd. Mariscalc (zusammengesetzt aus marah = Pferd und scalc = Diener), steht für:
- Hofmarschall, oberster Verwaltungsbeamte eines fürstlichen Hofes
- Landmarschall, Vorsitzender eines Landtages
- Landmarschall (Schweden), Vorsitzender des Ritterhauses
- Landmarschall von Niederösterreich, Chef der Landstände
- Marschall, einer der höchsten oder der höchste militärische Dienstgrad
- Feldmarschall, oberbefehlshabener Offizier
- Feldmarschallleutnant, dem Feldmarschall nachgeordneter Dienstgrad
- Generalfeldmarschall, oberbefehlshabener Offizier
- Reichsmarschall auch Reichsgeneralfeldmarschall, militärische Stellvertreter des Kaisers (HRR)
- Marschall (Familienname), ein vom Rang des Marschalls abgeleiteter Familienname; Namensträger siehe dort
- Reisemarschall, ein höherer Hofbeamter
- Sejmmarschall (polnisch: marszałek sejmu), das höchste Amt im polnischen Parlament, dem Sejm
- Woiwodschaftsmarschall (polnisch: marszałek województwa), in Polen der oberste Chef der Exekutive der Selbstverwaltung einer Woiwodschaft
Siehe auch:
Wiktionary: Marschall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen