Medizinische Maske

durch Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderregierungschefs vom Januar 2021 eingeführter Begriff

Mit der Bezeichnung Medizinische Maske wurde im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Länderregierungschefs vom Januar 2021 ein neuer Begriff eingeführt. Gemeint sind damit sowohl sogenannte „OP-Masken“ als auch „Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2“.[1] Medizinische Masken werden als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt und bieten im Regelfall mehr Schutz als Alltagsmasken.[2]

Einzelnachweise

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  1. Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021. Bundesregierung.de, S. 3.
  2. So gut schützen Masken. Max-Planck-Gesellschaft, 2. Dezember 2021, abgerufen am 5. Januar 2022.