Meinersfehn

Ortsteil von Uplengen, Niedersachsen, Deutschland

Meinersfehn ist ein Ortsteil in der Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer in Ostfriesland. Die Reihensiedlung liegt etwa sechs Kilometer östlich von Remels. In dem Dorf leben 464 Einwohner, die sich auf 167 Haushalte verteilen. Ortsvorsteherin ist Gertrud Berneis(SPD).[1]

Meinersfehn
Gemeinde Uplengen
Koordinaten: 53° 20′ N, 7° 51′ OKoordinaten: 53° 20′ 14″ N, 7° 51′ 16″ O
Höhe: 8,4 m ü. NN
Fläche: 4,07 km²
Einwohner: 464
Bevölkerungsdichte: 114 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1973
Postleitzahl: 26670
Vorwahl: 04956
Meinersfehn (Niedersachsen)
Meinersfehn (Niedersachsen)
Lage von Meinersfehn in Niedersachsen

Die Moorsiedlung Meinersfehn wurde 1773 angelegt und 1787 erstmals als Meinerts-Vehn bezeichnet, vorher Großsandermoor. Die heutige Schreibweise ist seit 1823 geläufig. Der Name leitet sich von dem ersten Siedler Meinert Willms ab. Er lebte mit seiner Frau Gesche Willms in Großsander. Die Kinder Heilcke Ubben geb.Meinerts (1746), Anneke Meinerts (1748), Ernst Meinerts (1760), Meinert Meinerts (1763) wurden dort geboren. Das jüngste Kind Heye Meinerts (1768) dann aber in Großsandermoor.[2] Der Name ist somit eine Zusammensetzung des Rufnamens Meinert und des Familiennamens Meiner(t)s mit dem Begriff Fehn.[3]

Am 1. Januar 1973 wurde Meinersfehn in die neue Gemeinde Uplengen eingegliedert.[4]

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Einzelnachweise

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  1. Gemeinde Uplengen Ortsvorsteher. Abgerufen am 14. November 2022.
  2. name="meyer">Christian Meyer: Historisches Familienbuch der Kirchengemeinden Firrel, Hollen, Ockenhausen und Uplengen (Remels)
  3. Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft: Meinersfehn, Gemeinde Uplengen, Landkreis Leer (PDF; 21 kB), eingesehen am 17. Dezember 2012.
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 262 und 263.