Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist in Deutschland eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird.

Durchführung

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Die MTK wird für Medizinprodukte mit Messfunktion im Medizinproduktegesetz (MPG) vom 2. August 1994 gefordert und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 29. Juni 1998 präzisiert. Sie wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und den Eichbehörden aller Bundesländer erarbeitet.[1]

In der Anlage 2 der MPBetreibV sind diejenigen Medizinprodukte mit Messfunktion aufgeführt, für die eine MTK vorgeschrieben ist.

Siehe auch

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von Medizinprodukten mit Messfunktion der PTB] (PDF; 2,51 MB)

Einzelnachweise

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  1. Leitfadenerstellung (Memento des Originals vom 16. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ptb.de