Metropolbahnhof

Kategorie im Trassenpreissystem der DB Netz AG

Metropolbahnhof und Aufkommensstarke Grenzstelle sind Kategorien, die seit 2018 im Trassenpreissystem der DB Netz AG (seit 2024 DB InfraGO AG) zur Anwendung kommen. Die Kategorien sind für die Berechnung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr von Bedeutung.

Abschnitte von Tagesfernverkehrsverbindungen, die zwischen zwei solchen Bahnhöfen bzw. Grenzstellen liegen, fallen unter den geschwindigkeitsabhängigen Entgelttarif „Metro Tag“, auch wenn dazwischen an Nicht-Metropolbahnhöfen gehalten wird. Berühren diese Verbindungen nur einen oder keinen solchen Bahnhof bzw. Grenzstelle, bzw. beginnen oder enden nicht in solch einem Bahnhof, fallen diese Abschnitte unter den günstigeren einheitlichen Entgelttarif „Basic“.[1]

Diese Gruppe der Metropolbahnhöfe enthält Verkehrsstationen, die von mehr als 50.000 Fahrgästen pro Tag genutzt werden. Es handelt sich deshalb größtenteils um Bahnhöfe der Preisklassen 1 und 2 sowie größere S-Bahn-Stationen. Von den 21 Bahnhöfen der Preisklasse 1 ist nur Dresden Hbf kein Metropolbahnhof.[2]

Zur Abbildung von Metropolverkehren ins Ausland wurden aufkommensstarken Grenzstellen definiert. Diese umfasst Grenzbetriebsstellen mit mehr als 5250 Zügen des Fernverkehrs in der letzten abgeschlossenen Netzfahrplanperiode.[3][4]

Die Liste wird alle fünf Jahre aktualisiert, zum ersten Mal zum Netzfahrplan 2023, wobei die Daten von 2020 zugrunde gelegt werden.[5]

Aufgrund einer nicht rechtzeitig erfolgten Übernahme der EU-Richtlinie 2012/34 in deutsches Recht erfolgte die ursprünglich für 2017 geplante offizielle Einführung der Kategorie Metropolbahnhof erst im Trassenpreissystem 2018.

Übersicht

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Folgende Verkehrsstationen gelten als Metropolbahnhöfe:[6][7]

Folgende Betriebsstellen gelten als aufkommensstarke Grenzstellen:[8]

Keine dieser Grenzstellen liegt nördlich der Linie EmmerichBad Schandau. Fernverkehrszüge zwischen Salzburg, Kufstein und Innsbruck, die Deutschland über das Große Deutsche Eck durchfahren, werden dementsprechend im Trassenpreissystem auch wie Züge zwischen Metropolbahnhöfen behandelt.

Einzelnachweise

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  1. DB Netz AG: Schienennetz Benutzungsbedingungen 2018 Punkt 6.2.1.2.1 Metro Tag. 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. April 2017; abgerufen am 19. April 2017.
  2. Felix Berschin: Das Trassenpreissystem 2017. (PDF) In: nahverkehrsberatung.de. Februar 2015, archiviert vom Original am 23. November 2015; abgerufen am 3. November 2016.
  3. DB Netz AG: Schienennetz Benutzungsbedingungen 2018 Punkt 6.0 Definitionen. 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. April 2017; abgerufen am 19. April 2017.
  4. DB Netz AG: Liste der aufkommensstarken Betriebsstellen. 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Februar 2017; abgerufen am 3. Februar 2017.
  5. DB Netz AG: Schienennetz-Benutzungsbedingungen 2018. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. April 2017; abgerufen am 3. Februar 2017.
  6. Eisenbahn Revue International 3/2015
  7. Liste der Metropolbahnhöfe und deren Betriebsstellen, Stand 10.12.2017. DB Netz AG, 2017, archiviert vom Original am 10. Juli 2018; abgerufen am 10. Juli 2018.
  8. DB Netz AG: Liste der aufkommensstarken Betriebsstellen. 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Februar 2017; abgerufen am 3. Februar 2017.