Militärgouverneur

Machthaber in einem von fremden Truppen besetzten und unter Militärregierung stehenden Gebiet

Ein Militärgouverneur ist der Machthaber in einem von fremden Truppen besetzten, nicht unter Eigen-, sondern fremder Militärregierung stehenden Land oder Landesteil. Der Militärgouverneur ist nur seiner eigenen Regierung und den Gesetzen seines Heimatlandes verantwortlich. Der Begriff Gouverneur im Sinne eines militärischen Befehlshabers kann aber auch zum Beispiel bei einem Standortkommandanten im eigenen Land Anwendung finden.

Militärgouverneur als Befehlshaber eines besetzten feindlichen Territoriums

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Das Generalgouvernement Lublin, das Generalgouvernement Serbien und das Generalgouvernement Montenegro unterstanden der k. u. k. Monarchie.

In der deutschen Geschichte gab es

Eine ähnliche Situation stellte sich in der Zeit nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Besetzung des Irak dar.

Inländischer militärischer Befehlshaber

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Die Bezeichnung Gouverneur im militärischen Zusammenhang kann auch den obersten Befehlshaber einer Festung, einer Garnison oder eines militärischen Standortes des eigenen Landes betreffen. Der Vorsatz „Militär“ entfällt in diesem Zusammenhang üblicherweise, wie etwa beim Gouverneur von Stuttgart.

Auch die shugo, die von den Ashikaga-Shogunen zur Herrschaft über die Provinzen Japans eingesetzt wurden, werden als Militärgouverneur bezeichnet, in Abgrenzung zu den vom Kaiserhaus ernannten kokushi, die dann als Zivilgouverneur bezeichnet werden.

Siehe auch

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