Musikkorps
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Als Musikkorps bezeichnet man ein offizielles Blasorchester bei staatlichen Institutionen.[1]
Auflistung
BearbeitenDeutschland
BearbeitenAktuelle Musikkorps
Bearbeiten- Musikkorps bei der Bundeswehr (Militär), siehe Militärmusikdienst:
- Stabsmusikkorps der Bundeswehr
- Musikkorps der Bundeswehr
- Big Band der Bundeswehr
- Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr
- Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr
- Marinemusikkorps Kiel
- Marinemusikkorps Wilhelmshaven
- Luftwaffenmusikkorps Münster
- Luftwaffenmusikkorps Erfurt
- Heeresmusikkorps Neubrandenburg
- Heeresmusikkorps Hannover
- Heeresmusikkorps Kassel
- Heeresmusikkorps Koblenz
- Heeresmusikkorps Veitshöchheim
- Heeresmusikkorps Ulm
- daneben existieren auch Reservisten-Musikzüge.
- Musikkorps bei der Polizei, siehe Polizeiorchester:
- Bundespolizeiorchester Berlin
- Bundespolizeiorchester Hannover
- Bundespolizeiorchester München
- Landespolizeiorchester Baden-Württemberg
- Landespolizeiorchester Brandenburg
- Landespolizeiorchester Hessen
- Landespolizeiorchester Mecklenburg-Vorpommern
- Landespolizeiorchester Nordrhein-Westfalen
- Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz
- Landespolizeiorchester Sachsen-Anhalt
- Polizeiorchester Bayern
- Polizeiorchester Hamburg
- Polizeiorchester Niedersachsen
- Polizeiorchester Sachsen
- Polizeiorchester des Saarlandes
- Polizeiorchester Thüringen
- Musikkorps beim Technischen Hilfswerk:
- Musikkorps beim Deutschen Roten Kreuz:
- Musikkorps bei der Feuerwehr:
- Die Feuerwehr hat, da kommunal organisiert, kein Musikkorps auf Bundes- oder Landesebene. Musikzüge existieren in unterschiedlicher Ausprägung zumeist auf ehrenamtlicher Basis, in den jeweiligen Kommunen.
Ehemalige Musikkorps
Bearbeiten- Musikkorps in der ehemaligen DDR, siehe Zentrales Musikkorps der FDJ und der Pionierorganisation Ernst Thälmann der DDR
Schweden
BearbeitenSiehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Musikkorps, Bedeutung im Duden.