Ministerratsdienst

österreichische Organisation

Der Ministerratsdienst ist die Koordinationsstelle der Österreichischen Regierung für die Zusammenkünfte des Ministerrats, dem Gremium von Bundeskanzler, Vizekanzler, den Bundesministern und Staatssekretären, und Verbindungsdienst zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Die Stabsstelle ist der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt.

Osterreich  Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt
Dienststellep1
Logo des Bundeskanzleramts
Staatliche Ebene Bund
Stellung Abteilung I/16 des Bundeskanzleramts
Hauptsitz Wien 1, Ballhausplatz
Leitung Martin Sonntag

Funktion und Stellung

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Der Ministerrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der Regierung, wenn es um Angelegenheiten geht, die über die Weisungsfreiheit eines Ministers hinausgehen. Zur Koordination der Sitzungen und der Regierungszusammenarbeit ist am Bundeskanzleramt der Ministerratsdienst eingerichtet. Daneben verfügt auch jedes einzelne Ministerium über eine entsprechende Abteilung.

Allgemeine Aufgaben

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Die Funktionen des Ministerratsdiensts umfassen:[1]

  • Vorbereitende Akte im Zusammenhang mit den Tagungen des Nationalrates und der Einberufung der Bundesversammlung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an den Bundeskanzler und an die Bundesregierung einschließlich der Koordination der Beantwortung
  • Erstellung von Antwortentwürfen für Schreiben an die Bundesregierung (Resolutionen)
  • Agieren als Verbindungsstelle mit dem Parlament und den anderen Bundesministerien

Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt

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Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übernimmt die Funktion des „Amtes der Bundesregierung“, da der Gesamtregierung, anders als bei den anderen obersten Organen des Bundes, keine eigene Verwaltungsbehörde beigestellt ist.[2]

Besondere Aufgaben des Ministerratsdienstes am Bundeskanzleramt:[1]

In der Bundesregierung Faymann I wurde der Ministerratsdienst insofern aufgewertet, als mit Josef Ostermayer ein eigener Staatssekretär für die Regierungskoordination ernannt wurde, insbesondere in Zusammenhang mit der Transparenzdebatte zu Politikergehältern.

Ministerratsdienste der Bundesministerien

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Ministerratsdienste der Ministerien (Stand Mai 2019):

Bei den anderen Ministerien ist der Ministerratsdienst im Allgemeinen im Kabinett des Ministers oder der allgemeinen Koordinationsstelle angesiedelt.

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  • bundeskanzleramt.gv.at [1]

Einzelnachweise

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  1. a b Ministerratsdienst (Memento vom 6. Juli 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte;
    Abteilung I/4: Ministerratsdienst (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), bka.gv.at;
    Ministerratsdienst → Sonstige Aufgaben (Memento vom 20. September 2012 im Internet Archive), bka.gv.at → Fachinhalte
  2. Ludwig-Josef Melicher; Bundeskanzleramt III/6, Verwaltungsakademie des Bundes (Hrsg.): Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich. Skriptum zum Seminar GA 12 der Verwaltungsakademie des Bundes, Wien 2009, Kapitel Oberste Organe der Vollziehung des Bundes. II. Bundesregierung, Abschnitt Ministerratsdienst, S. 10 (zum Seminar siehe Verwaltungsakademie des Bundes: Bildungsprogramm 2012 (Memento vom 5. September 2012 im Internet Archive), S. 33)
  3. gibt Stellungnahmen zu Meinungsverschiedenheiten zu den Bezügen in Politik, öffentlichen Dienst und Parlamentswesen ab; Geschäftsordnung für die Kommission gemäß Art. 59b B-VG, in der Fassung vom 25. März 2004 (pdf, parlament.gv.at; 21 kB)
  4. Organigramm. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Mai 2019; abgerufen am 4. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sozialministerium.at
  5. Organigramm. Bundesministerium für Inneres, abgerufen am 4. Mai 2019.
  6. Organigramm. Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. Mai 2019; abgerufen am 4. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmnt.gv.at
  7. Geschäftseinteilung des BMVIT (Memento des Originals vom 12. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.freiflieger-magazin.at (PDF; 200 kB)