Mithras-Heiligtum (Gimmeldingen)
Das Mithras-Heiligtum im Ortsteil Gimmeldingen der pfälzischen Stadt Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) war ein Mithräum, ein dem Gott Mithras geweihter römischer Tempel. Mit der inschriftlichen Datierung ins Jahr 325 n. Chr. handelt es sich um das späteste datierte Mithräum. Weil das Tempelareal im Mittelalter mit einer christlichen Kirche überbaut wurde, blieben nur dürftige Überreste erhalten.
Mithras-Heiligtum | ||
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Originale der gefundenen Steindenkmäler (im Historischen Museum der Pfalz in Speyer), in der Mitte das Mithras-Kultbild | ||
Daten | ||
Ort | Neustadt-Gimmeldingen | |
Bauherr | Materninius Faustinus | |
Baujahr | 325 | |
Abriss | vor 1400 | |
Koordinaten | 49° 22′ 26,2″ N, 8° 9′ 25,3″ O | |
Besonderheiten | ||
• Reste 1926 bei Bauarbeiten entdeckt • Originale im Historischen Museum der Pfalz • Nachbildung des Reliefbilds vor Ort | ||
Nahaufnahme des Mithras-Altars |
Geographische Lage
BearbeitenDie Kultstätte lag auf der Gemarkung des späteren Dorfes Lobloch, das 1751 im größeren Nachbardorf Gimmeldingen aufging; 1969 wurde Gimmeldingen nach Neustadt eingemeindet.
Das Tempelgelände auf einer Höhe von 166 m ü. NHN[1] nahm einen Südhang ein, der sich nördlich der Talaue des Mußbachs erstreckt. Es wird heute von zwei Straßen begrenzt, die parallel von Südost nach Nordwest verlaufen; die Loblocher Straße unten und die Kurpfalzstraße oben weisen einen Niveauunterschied von etwa 10 m (161 zu 171 m[1]) auf und sind am Ostrand des Geländes durch eine Fußgängertreppe verbunden.
Baugeschichte
BearbeitenAm beschriebenen Südhang hatte der Römer Materninius Faustinus am 23. Januar 325 n. Chr. den Tempel zu Ehren des Gottes Mithras weihen lassen.[2] Über das weitere Schicksal des Heiligtums ist nichts bekannt. Nachdem es entweder im Laufe der Zeit ruinös geworden oder gezielt zerstört worden war, wurde in der Epoche der Romanik auf dem Ruinengelände ein Vorgängerbau der heutigen Nikolauskirche errichtet, das aktuelle Kirchengebäude dann in der Zeit der Hochgotik kurz nach 1400.
1926 fanden westlich der Nikolauskirche Bauarbeiten statt. Dabei wurden Grundmauern des Tempels gefunden sowie ein steinernes Reliefbild, das die Tauroktonie zeigt, die rituelle Opferung eines Stieres, ferner vier Weihealtäre. Die Funde aus dem Mithräum befinden sich im Historischen Museum der Pfalz in Speyer, eine Nachbildung des Kultreliefs aus dem hellen Sandstein des nahen Mittelgebirgsrandes ist in eine Begrenzungsmauer (⊙ ) an der Loblocher Straße, wenige Meter links vom Kircheneingang, eingelassen.
Laut Beschriftung im Historischen Museum der Pfalz handelt es sich um das jüngste bisher entdeckte Mithras-Heiligtum im Römischen Reich.
Literatur
Bearbeiten- Elmar Schwertheim: Die Denkmäler orientalischer Gottheiten im römischen Deutschland. Brill, Leiden 1974, S. 179–183.
- Werner Transier: Das Mithrasheiligtum von Neustadt-Gimmeldingen. In: Pfälzer Heimat. Nr. 38, 1987, S. 145–152.
- Alfred Sitzmann: Lobloch – Führer durch die Ortsgeschichte von den Anfängen bis zur Vereinigung mit Gimmeldingen. Sonderdruck 7. Historischer Verein, Bezirksgruppe Neustadt, Neustadt an der Weinstraße 1990.
- Richard Petrovszky: Reliefs des Mithräums von Neustadt-Gimmeldingen (325 n. Chr.). In: Meinrad Maria Grewenig (Hrsg.): Die Römerzeit. Historisches Museum der Pfalz, Stuttgart 1994, S. 87.
- Alfred Sitzmann: Lobloch – Ortsgeschichte in Kurzfassung. In: Reinhold Schneider, Alfred Sitzmann (Hrsg.): Neustadt-Gimmeldingen. Gimmeldingen – Chronik eines Weindorfes. Ortsverwaltung Gimmeldingen, Neustadt an der Weinstraße 1996, S. 40–45.
- Helmut Bernhard: Neustadt-Gimmeldingen, NW, Mithräum. In: Heinz Cüppers (Hrsg.): Die Römer in Rheinland-Pfalz. 3. Auflage. Neudruck: Nikol Verlagsgesellschaft, Hamburg 2005, ISBN 978-3-933203-60-1, S. 496–497.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Standort des Mithras-Heiligtums auf: Kartendienst des Landschaftsinformationssystems der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-Karte) (Hinweise), abgerufen am 5. April 2021.
- ↑ Hermann Finke: Neue Inschriften. In: Bericht der Römisch-Germanischen Kommission. Nr. 17, 1927, S. 163–167.