Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle

Funkdienst des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes

Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle (englisch radiolocation mobile station) ist – entsprechend Artikel 1.89 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Funkdienst des nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die dazu bestimmt ist, während der Bewegung oder während des Haltens an beliebigen Orten betrieben zu werden.“[1]

Einordnung

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Jede Ortungsfunkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt. Gemäß VO Funk (Artikel 1) ist diese Funkstell wie folgt einzuordnen: Ortungsfunkstelle (Artikel 1.86) im Ortungsfunkdienst (Artikel 1.40)

Auswahl mobiler nichtnavigatorischer Ortungsfunkstellen

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Siehe auch

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Literatur

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  • Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz. 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
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Einzelnachweise

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  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.89, Definition: Radiolocation mobile station/ Mobile nichtnavigatorische Ortungsfunkstelle