Munizipium (Rumänien)
Ein Munizipium (von lateinisch Municipium, rumänisch Municipiu) ist eine Verwaltungseinheit in Rumänien. Dieser Status wurde einer Stadt durch ein Gesetz der rumänischen Abgeordnetenkammer von 2001 verliehen. Außer Bukarest hatten 92 Städte den Status eines Munizipiums.[1]
Charakteristik
BearbeitenVor dem Zweiten Weltkrieg waren Munizipien den Kreisen (județe) gleichgestellt.[2] Nach mehreren Verwaltungsreformen sind die Munizipien heute mit Ausnahme der kreisfreien Hauptstadt den Kreisen untergeordnet. Sie werden wie gewöhnliche Städte von einem Gemeinderat und einem Bürgermeister verwaltet, der direkt gewählt wird. In den Munizipien gibt es außer in Bukarest mit sechs Sektoren mit je einem gewählten Bürgermeister und eigenem Rat keine administrative Unterteilungen und die eingemeindeten Dörfer (rumänisch Sate) haben keine Selbstverwaltung.
Ränge und Kriterien
BearbeitenDas Gesetz 351 vom 6. Juli 2001 regelt die Ranghierarchie und die Mindestkriterien für die Vergabe:[1]
- Rang 0 ist die Hauptstadt Bukarest.
- Rang I waren „Munizipien von nationaler Bedeutung, mit potenziellem Einfluss auf europäischem Niveau“; das waren 11 Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern Bacău, Brașov, Brăila, Cluj-Napoca, Constanța, Craiova, Galați, Iași, Oradea, Ploiești, und Timișoara.
- Rang II waren „Munizipien von nationaler Bedeutung, mit zwischen- oder innerkreislichen Bedeutung oder mit einer ausgleichenden Rolle im Ortsnetz“, was für weitere 81 Städte galt.
- Mit Rang III werden im Gesetz von 2001 172 Städte gelistet.
Mindestkriterien:
- Einwohner: 40.000
- erwerbsfähige Bevölkerung im nichtlandwirtschaftlichen Erwerb: 85 %
- Wohnungen mit Leitungswasserversorgung: 80 %
- Wohnungen mit Innenbad und -WC: 75 %
- Wohnungen mit Zentralheizung: 45 %
- Krankenhausbetten auf 1.000 Einwohner: 10
- Ärzte auf 1.000 Einwohner: 2,3
- Bildungseinrichtungen: nachgymnasial (postliceal)
- Kultur- und Sporteinrichtungen: Veranstaltungssäle /Theater, Musikinstitute, öffentliche Bibliotheken, Stadion, Sporthallen
- Hotelplätze:100
- modernisierte Straßen: 60 % der Gesamtlänge
- Straßen am Wasserverteilungsnetz: 70 % der Gesamtlänge
- Straßen mit Kanalisation: 60 % der Gesamtlänge
- Kläranlagen: mechanische und biologische Stufen
- Straßen mit frei zugänglichem Hydrantennetze zur Feuerlöschung: 70 % der Gesamtlänge
- Grünflächen: 15 m² pro Einwohner, öffentlicher Park
- kontrollierte Abfallentsorgung mit gesichertem Zugang
Ausnahme, z. B. hat das kleinste Munizipium Orșova mit etwa 10.000 Einwohner (2021 nur noch 8506 Einwohner).
Weblinks
Bearbeiten- Gesetz vom 6. Juli 2001 bei lege5.ro, abgerufen am 5. Februar 2025 (rumänisch).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Gesetz Nr. 351 der rumänischen Abgeordnetenkammer vom 6. Juli 2001
- ↑ Georg Lubenoff: Die Organisation der Lokalverwaltung in Rumänien. (PDF; 3,7 MB). Universität Greifswald, 1933.