Musica Albini

musiktheoretische Schrift

Musica Albini ist eine musiktheoretische Schrift, die zusammen mit dem Tonar der Abtei Saint-Riquier/Centula, der ersten überlieferten Quelle der frühmittelalterlichen Tonartenordnung, von einer frühen Ordnung und Systematisierung des Choralrepertoires zeugen. Da dieser kurz vor 800 zu datierende Tonar als Zeuge für einen verschollenen Tonar von Aachen betrachtet wird, wirkt der Hinweis auf den Verfasser der Musica Albini glaubhaft. Eine zum Tonar zeitnahe Datierung der Musica Albini ist nachzuweisen, denn nach Möller ist dazu die Zeit Karls des Großen anzugeben.[1] Der Autor wäre demnach entweder der karolingische Gelehrte Alkuin („Albinus“) oder ein Autor in dessen unmittelbarem Umkreis am karolingischen Hof in Aachen. Es ist in diesem Zusammenhang von Interesse, dass Alkuin in einem Brief vom 22. Juli 798 den am Abend dieses Tages erfolgten Psalmengesang in dem Aachener Gotteshaus bezeugt.[2] Gleichzeitig wird mit diesem Brief die Anwesenheit Alkuins im Sommer des Jahres 798 in Aachen und damit sein unmittelbarer Kontakt zum karolingischen Hof und seine Beschäftigung mit der musikalischen Praxis bezeugt. Die genannten gut zueinander passenden Datierungen sprechen für die These einer möglichen Verortung dieser bedeutenden musikgeschichtlichen und musiktheoretischen Weichenstellungen in Aachen. Auch die Frage nach dem Autor der Musica Albini könnte sich aus der Zusammenschau sämtlicher Daten und der geistesgeschichtlichen Kontexte im Sinne von Möllers Thesen bestätigen.

Der relativ kurze Text der Musica Albini wurde von Martin Gerbert unter dem Titel Flacci Alcuini, seu Albini Musica herausgegeben. Der Herausgeber benutzte dabei eine Handschrift aus dem 16. Jahrhundert, die sich in der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien befindet (Cpv 5271). Diese ist wiederum eine Kopie der ersten acht Folios einer älteren Handschrift (Cpv 2269), die sich ebenfalls in der Wiener Bibliothek befindet.[3] Nachdem es zunächst Zweifel an der Autorenschaft Alkuins gab, konnte Hartmut Möller 1993 durch aufwendige Textvergleiche, Analysen und die Aufführung weiterer Quellen nachweisen, dass Alkuin durchaus als Verfasser dieses musiktheoretischen Traktats in Frage kommt.[4] In der im Jahr 829 veröffentlichten Vita Alchuini wird Alkuin als Autor eines Buches u. a. zur rhetorica, dialektica und musica genannt.[5] Weiterhin wird diese Autorschaft Alkuins in zwei alten Bibliothekskatalogen bezeugt.[6] Ob die in den Quellen genannte Alkuin-Schrift zur Musik mit Musica Albini identisch ist, lässt sich zwar mit diesen Quellen nicht beweisen, aber sie stärken die Interpretation Möllers, zumal auch die Überschrift des kurzen Traktats in der Originalquelle Alkuin als Autor ausweist.[7]

Der Verfasser beruft sich auf die alten griechischen Autoren (graeca lingua auctorem) und zeigt auf, dass acht Tonarten in Gebrauch waren.[8] Es gebe vier Grundtonarten („authenticum“), die mit den griechischen Ordnungszahlen protus, deuterus, tritus und tetrachius bezeichnet würden. Außer diesen originalen Tonarten verweist der Autor auf vier weitere, die aus den vorherigen abgeleitet seien („Plagi“). Diese sind identisch mit der später zunächst aus acht Kirchentonarten bestehenden Tonordnung: I. Ton(art): Dorisch, II. Ton(art): Hypodorisch, III. Ton(art): Phrygisch etc.

Eine besondere Bedeutung kommt der Tatsache zu, dass der Traktat nicht nur den einzelnen Ton als den kleinsten Teil der Musiklehre definiert, sondern auch die Parallele zu dem Buchstaben als dem kleinsten Teil der Sprachlehre und dem Einheitsmaß (gemeint ist die Zahl Eins) als dem kleinsten Teil der Arithmetik betont.[9] Offensichtlich analysierten die Gelehrten am karolingischen Hof die Melodien und setzten die einzelnen Töne in Beziehung zu einem System von Halbton- und Ganztonschritten. Die konkreten Tonhöhen des Gesangs traten mehr und mehr ins Bewusstsein und wurden hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen Modi (Tonarten) kategorisiert.

Textanfang gemäß der Wiener Handschrift der Musica Albini (Cpv 2269):

[O]CTO TONOS IN MUSICA consistere musicus scire debet, per quos omnis modulatio quasi quodam glutino sibi adhaerere videtur. Tonus est minima pars musicae regulae.

Übersetzung: „Ein Musiker muss wissen, dass es acht Töne [die später so genannten Kirchentonarten] in der Musik gibt, wodurch jede Melodiebildung gewissermaßen als ein zusammenhängendes Band [d. h. als einer Kirchentonart zugehörig] betrachtet wird. Der Ton ist der kleinste Teil der Musiklehre (musicae regulae)“.

Kontext und Rezeption

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Der von Aurelian Reomensis übernommene Text des Traktats erscheint im 8. Kapitel seiner in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts verfassten Musica Disciplina, hier mit der Überschrift de tonis octo. Diese Textfassung stimmt fast wörtlich mit der Quelle Musica Albini (Cpv 2269) überein. Außerdem bezeugt Aurelian hier, daß Karl, von seinen Kantoren unterrichtet, die Einführung von vier weiteren Tonarten für nötig befand, um dem Schatz der Melodien gerecht zu werden. Einige Kantoren hätten versichert, daß gewisse Antiphonen nicht in die Ordnung der acht Kirchentöne hineinpaßten.[10] Damit gibt Aurelian einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Diskussion über die acht bzw. zwölf Töne und bezeugt, dass diese Fragen in direktem Umfeld von Karl dem Großen erörtert wurden, den Aurelian an dieser Stelle seinen „avus“ (Vorfahren, Großvater) nennt.[11] Es wundert kaum, dass in der Musica Disciplina mehrfach von einer Notation (notas) der Melodien die Rede ist und konkrete Notationen aufgeführt werden, denn eine Analyse von Melodien passt gut zu den Bemühungen Karls um eine einheitliche Gesangspraxis und steht im Zusammenhang mit dem Beginn der musikalischen Notation. In dem Standardwerk der Musikwissenschaft zum Mittelalter von Hartmut Möller/Rudolf Stephan werden die entsprechenden Kontexte aufgeführt, denn es habe unter der Herrschaft der Karolinger eine regelrechte „Explosion“ der Schriftkultur gegeben.[12]

Der bereits erwähnte Musikwissenschafter Möller hat sich 1993 ausführlich zur Musica Albini geäußert und diesen Traktat in einen Zusammenhang mit dem Tonar der Abtei in Saint-Riquier/Centula gebracht. Musica Albini und Tonar erläutern sich gegenseitig, denn die Musica Albini führt die Tonarten auf, die der Tonar anhand zahlreicher Beispiele demonstriert. Die erhaltene Handschrift des Tonars wurde im Hinblick auf das Osterfest des Jahres 800 angelegt.[13] Karl der Große verbrachte dieses Fest in Begleitung Alkuins in der Abtei Saint-Riquier. Angilbert, der zunächst Schüler Alkuins war, wurde in dieser Zeit Laienabt in dieser Abtei. Die von Michel Huglo nachgewiesenen engen Beziehungen zwischen Saint-Riquier/Centula und Aachen lassen aufhorchen.[14] Möller vertrat sowohl aus diesen als auch aus anderen Gründen die These, der Tonar sei „der geistigen Produktivität der Aachener Akademie zuzuordnen“.[15] Man könne – so Möller – diesen Tonar im Zusammenhang mit der Musica Albini sehen, in denen die acht Tonarten ebenfalls mit den Begriffen protus, deuteros etc. klassifiziert werden. Als Autor beider Schriften käme durchaus Alkuin in Frage und Aachen sei als Ort der Entstehung dieser beiden Dokumente anzusehen.

Auch der Musikwissenschaftler Michel Huglo hat durch zahlreiche Textvergleiche diverser erhaltener Tonare den „Tonar von St. Riquier als Zeuge für den verschollenen Tonar von Aachen“ aufgezeigt.[16] Dieses verschollene Aachener Urexemplar sei noch vor dem Tonar von Saint-Riquier als Archetyp des karolingischen Tonars zu betrachten.[17] Den Tonar von Saint-Riquier ordnet er einer Gruppe von Tonaren zu, die er „Tonaires d’enseignement ou tonaires didactique“ nennt. Diese entsprächen den „exigences de theoriciens“.[18] Dieser „Lehrtonar“ deutet also eher auf eine Beispielsammlung für den musiktheoretischen Unterricht als auf ein Tonar für den praktischen Gebrauch. Musiktheorie war im frühmittelalterlichen Musikdenken eine Angelegenheit der Gelehrten und stand über der Musikpraxis. Die Beschäftigung mit der Musikpraxis gehörte nicht zur musica innerhalb des Fächerkanons der Sieben freien Künste, die von Alkuin und Karl dem Großen sehr geschätzt wurden. Letzterer bestätigte in seiner Epistola de litteris colendis die große Bedeutung der Theorie gegenüber der Praxis, denn das Wissen käme vor dem Handeln.[19] In dem Fach musica beschäftigte man sich seit der Antike ausschließlich mit der Erforschung der Tonverhältnisse, der Tonsysteme, der Tonarten einschließlich deren philosophischer Bedeutung.

Huglo erwähnt an anderer Stelle die Schrift Musica Albini. Diese stamme „ohne Zweifel aus der Akademie des Palastes in Aachen“.[20] Dies schreibt Huglo im Zusammenhang mit seinen Erläuterungen zum Tonar von Metz, welcher unter Bischof Drogan (826–855) von dem älteren Karolingischen Tonar abgeschrieben worden sein müsse. Immerhin sei hier der älteste Fundus des von Karl dem Großen Ende des 8. Jahrhunderts verordneten gregorianischen Chorals zu finden.[21] Dieser Tonar von Metz umrahmt die Aufzählung der entsprechenden Melodieanfänge mit zwei kurzen musiktheoretischen Texten, in welchen die Begriffe zu den acht Tönen (Tonarten) erläutert werden. Die Verbindung derartiger praxisorientierter und musiktheoretischer Texte war also bei einem Tonar der karolingischen Zeit durchaus üblich. Forscher wie Lawrence Gushee vertreten die Hypothese, der Text „de octo tonis“ sei ursprünglich in einem derartigen größeren Kontext verfasst worden.[22] Eine mögliche Kombination der Musica Albini mit dem verschollenen Urexemplar des karolingischen Tonars wäre damit ebenfalls eine denkbare Option, zumal beide Schriften offensichtlich in Aachen verfasst wurden.[23]

Nancy Phillips vertrat die These, es habe im neunten Jahrhundert zwei verschiedene Überlieferungstraditionen zur musikalischen Notation gegeben. Die eine sei analytisch und auf den Einzelton und dessen Zusammenhang mit dem Tonsystem bezogen. Die andere Tradition stehe am Beginn einer umfangreichen Geschichte der traditionellen Neumen. Die erste sei zur „Analyse liturgischer Gesänge im Hinblick auf ihre Intervallverhältnisse und/oder ihre Modalität bestimmt“ gewesen.[24] Nachfolgend zählt Phillips auch die Musica Disciplina zu dieser ersten Tradition, die sich mit theoretischen Notationen befasst. Die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen diesen frühen auf den Einzelton analytisch bezogenen Notationen aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts und der Schrift Musica Albini („Tonus est minima pars musicae regulae“) bzw. dem erwähnten exemplarisch-analytisch angelegten Tonar geben könnte, ist umstritten.

Auch in der englischsprachigen Fachliteratur gibt es Einschätzungen zum Traktat Musica Albini bzw. „de octo tonis“. Der auf die Musik und Musiktheorie des Mittelalters spezialisierte Musikwissenschaftler Charles M. Atkinson (Ohio State University) fasst die bisherigen Forschungen zusammen und plädiert dafür, die Schrift als frühesten karolingischen Musiktraktat zu betrachten.[25] In dem bedeutendsten englischsprachigen Standardwerk zur Geschichte der Musiktheorie wird der Traktat de octo tonis, den man Alkuin zuschriebe, ebenfalls sehr früh datiert. Die Schrift sei möglicherweise am Ende des achten Jahrhunderts verfasst worden.[26] Insgesamt zeigt sich also heute in der einschlägigen Forschungsliteratur eine weitgehende Übereinstimmung in der Gesamteinschätzung des ersten karolingischen Musiktraktats.

Literatur

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  • Charles M. Atkinson: Tonus in the Carolingian Era: A Terminal Spannungsfeld. In: Michael Bernhard (Hrsg.): Quellen und Studien zur Musiktheorie des Mittelalters, München 2001, S. 19–46. online
  • Terence Bailey: De modis musicis: A new edition and explanation. In: Kirchenmusikalisches Jahrbuch 61–62 (1977-78), S. 50–54.
  • David E. Cohen: Notes, scales, and modes in the earlier Middle Ages, in: The Cambridge History of Western Music Theory, edited by Thomas Christensen, New York: Cambridge University Press, 2002, S. 307–362.
  • Oliver Gerlach: Im Labyrinth des Oktōīchos — Über die Rekonstruktion einer mittelalterlichen Improvisationspraxis in der Musik der Ost- & Westkirche, (Diss.) Berlin 2006.
  • Michael Glatthaar: Bernard von Réome und die Datierung der Musica disciplina Aurelians, in: Revue bénédictine 121 (2011), S. 357–381.
  • Lawrence Gushee: The Musica Disciplina of Aurelian of Réôme: A Critical Text and Commentary, Vol.1,2, Thesis--Yale University, 1962/1980.
  • Lawrence Gushee: Avreliani Reomensis Mvsica disciplina Edidit Lawrence Gushee (=CSM021) Rome: American Institute of Musicology 1975.
  • Andrew Hicks: Aurelianus Reomensis – Musica disciplina. In: Ullrich Scheideler / Felix Wörner (Hrsg.): Lexikon der Schriften über Musik, Bd. 1 Musiktheorie von der Antike bis zur Gegenwart, Kassel 2017, S. 40–42.
  • Michel Huglo: Les tonaires : inventaire, analyse, comparaison, Paris: Heugel 1971
  • Michel Huglo: Grundlagen und Ansätze der mittelalterlichen Musiktheorie von der Spätantike bis zur Ottonischen Zeit. In: Thomas Ertelt, Frieder Zaminer (Hrsg.): Die Lehre vom einstimmigen liturgischen Gesang (= Geschichte der Musiktheorie Bd. 4), Darmstadt 2000, S. 17–102.
  • Hartmut Möller / Rudolf Stephan (Hrsg.): Die Musik des Mittelalters (=Neues Handbuch der Musikwissenschaft, Bd. 2), Laaber 1991.
  • Hartmut Möller: Zur Frage der musikgeschichtlichen Bedeutung der „academia“ am Hofe Karls des Großen: Die Musica Albini. In: Wolf Frobenius; Nicole Schwindt-Gross, Thomas Sick (Hrsg.), Akademie und Musik. Erscheinungsweisen und Wirkungen des Akademiegedankens in Kultur- und Musikgeschichte: Institutionen, Veranstaltungen, Schriften. Festschrift für Werner Braun zum 65. Geburtstag, zugleich Bericht über das Symposium, Saarbrücken 1993, S. 269–288.
  • Nancy Phillips: Notationen und Notationslehren von Boethius bis zum 12. Jahrhundert. In: Thomas Ertelt, Frieder Zaminer (Hrsg.): Die Lehre vom einstimmigen liturgischen Gesang (= Geschichte der Musiktheorie Bd. 4), Darmstadt 2000, S. 293–623
  • Dieter Torkewitz: Das älteste Dokument zur Entstehung der abendländischen Mehrstimmigkeit – Eine Handschrift aus Werden an der Ruhr: Das Düsseldorfer Fragment, Stuttgart 1999.

Einzelnachweise

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  1. Möller 1993, S. 272f.; vgl. die Auflistung der in den frühen Quellen tradierten musiktheoretischen Fachbegriffe protus, deuteros etc., die „letztlich auf der Terminologie der Tonare aufbauen“ (Möller 1993, S. 280–282).
  2. „psalmis, quos vespertina praesentis diei in capella cantavimus hora“ Brief Alkuins vom 22. Juli 798, S. 244, Zeile 14
  3. Wiener Handschrift cpv 2269 online s. Bild 9 von232; Digitalisat Gerbert; elektronische Textübertragung online; vgl. Möller 1993, S. 366; weitere Textübertragung siehe Möller 1993, S. 276
  4. Möller 1993
  5. In: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores in Folio 15,1 (1887), S. 194, Z.47 Quelle online
  6. Bibliothekskatalog aus Fulda aus dem 9. Jahrhundert, hrsg. von Gustav Becker, Catalogi bibliothecarum antiqui, Bonn 1885, S.31 (Kap. 31, Nr. 20) online; Bücherkatalog des Kapitels von Le Puy aus dem 11. Jahrhundert, hrsg. von Léopold Victor Delisle, Le cabinet des manuscrits de la Bibliothèque Nationale, Bd. 2, Paris, 1874, S. 444. online vgl. Möller 1993, S. 273f.
  7. In der frühesten erhaltenen Textüberliefung, die in einer Abschrift der Musica Disciplina des Aurelian Reomensis erscheint, fehlt der Hinweis auf Alkuin, denn es war bei dem üblichen Verfahren der Kompilation nicht üblich, jeweils die Verfasser der Schriften zu nennen. Diese um 900 verfasste Version der Musica Disciplina findet sich online in der Bibl. municipale, Valenciennes, ms. 148, f. 69r, Ausschnitt
  8. Hier nimmt der Verfasser offensichtlich Bezug auf das byzantinische System der Octoechos, dessen angebliche Urheberschaft durch Johannes von Damaskus nicht nachweisbar ist. Möglicherweise deutet diese Passage aber auch an, dass bei Boethius Hinweise auf acht Tonarten zu finden sind. In beiden Fällen sind zwar terminologische Überschneidungen nachzuweisen, aber kaum inhaltliche Gemeinsamkeiten mit dem frühmittelalterlichen Tonsystem. Gerlach (2006) fasst zusammen, die lateinische frühmittelalterliche Rezeption bedeute „eine radikale Vereinfachung“ einer wesentlich komplexeren älteren Musiktheorie.
  9. Eine ähnliche Auffassung zur Analogie des Buchstabens mit dem in der Musik erklingenden Einzelton wird in der frühmittelalterlichen Schrift „Musica enchiriadis“ vertreten. Für den Autor dieses Traktats ist das Notieren und Singen von Tönen genauso erlernbar wie das Schreiben und Lesen von Buchstaben („sonos… notare vel canere non minus quam litteras scribere vel legere“). Verfasser der ältesten vorliegenden Fassung der „musica enchiriadis“ ist höchstwahrscheinlich der Abt Hoger von Werden (Torkewitz 1999). Das südlich von Essen gelegene Kloster Werden liegt nur etwa 100 Kilometer nordöstlich von Aachen. Angesichts der überragenden Bedeutung Alkuins und seiner Schüler, der räumlichen Nähe und der hier aufgezeigten inhaltlichen Übereinstimmung („minima pars“/„litteras“/„sonos… notare“) wäre eine wie auch immer beschaffende Beziehung dieser wichtigen musiktheoretischen Traktate gut denkbar. In der „musica enchiriadis“ werden sowohl Dasia-Zeichen (8. Kapitel) als auch Abbildungen der Textsilben in einem die Töne darstellenden System waagerechter Linien mit Angabe der Tonbuchstaben A–G als eine Art Notenschlüssel benutzt. Die Dasia-Zeichen wäre eine Realisierung der Idee, analog zur Sprachlehre buchstabenähnliche Zeichen bei der Notation von Musik zu verwenden [„Tamen sicut minima pars Grammaticae littera, sic minima pars Arithmeticae unitas: et quomodo litteris oratio“ (Zitat aus der Musica Albini)].
  10. vgl. Gushee 1975, S. 82.
  11. Bailey 1977/78, S. 48.
  12. Möller/Stephan 1991, S. 82.
  13. Tonar der Abtei in Saint-Riquier/Centula online
  14. Huglo 2000, S. 83f.
  15. Möller 1993, S. 285
  16. Huglo 2000, S. 81.
  17. Huglo 1971, S. 43 und etwas detaillierter in Huglo 2000, S. 87.
  18. Huglo 1971, S. 29.
  19. Julia Becker, Präsenz, Normierung und Transfer von Wissen, 2015, Anm. 1 und 7
  20. Huglo 2000, S. 85, Anmerkung 189.
  21. Tonar von Metz Bibl.: Metz, Bibl. munic, ms. lat. 351 (ff. 66–75.) online
  22. Gushee (1975, S. 40) stellte die besondere Bedeutung des sehr früh zu datierenden und dann vielfach überlieferten Textes „octo tonos in musica“ (=„de octo tonis“) im Kontext seiner Edition der Musica Disciplina heraus und hielt es für möglich, dass ein Verfasser noch deutlich vor Aurelian Reomensis ursprünglich eine Erläuterung zu den in einem Tonar erscheinenden acht Tonarten beabsichtigt hatte. Somit wäre die Musica Albini bzw. seine verschollene Vorlage nicht als eine eigenständige Schrift zu verstehen, „but as marginal glosses to the headings of the modal divisions of a tonary“. Gushee (1975, S. 21, 39) listet 18 Quellen auf, in denen „de octo tonis“ bzw. ein an diese Quelle angelehnter Text erscheint, wobei der Forscher explizit eine auf diesen Quellen basierende vollständige textkritische Edition dieses kurzen Textes nicht beabsichtigte. Diese Edition gilt offensichtlich noch als ein Forschungsdesiderat (vgl. Gushee 1975, S. 78). In Paris befinden sich beispielsweise folgende Abschriften des verschollenen karolingischen Urtextes aus dem 11. und 12. Jahrhundert, die unabhängig von der Musica Disciplina und in anderem Kontext abgeschrieben wurden: BN, latin 776, f. 147r und unmittelbar anschließend auch BN, latin 776, f. 147v; BN, latin 1084, f. 159; BN latin 7211, f.146r; BN, latin 7211, f. 17. In diesem Zusammenhang ist noch der von Bailey 1977/78 neu herausgegebene und kommentierte Traktat De modis musicae von Bedeutung, in welchem zu Beginn einige Passagen im Stil des 8. Kapitels der Musica disciplina erscheinen, die bei Gushee (1975) nicht erwähnt werden. Die Edition von Bailey basiert auf einer - teilweise fehlerhaften - Edition von Martin Gerbert (Scriptors Vol. I, S. 149, wobei die von Gerbert verwendete Originalquelle, die er fälschlich Hucbald zuschreibt, 1870 bei einem Brand zerstört wurde) und den beiden Quellen aus den Bibliotheken in Cesana und Oxford (Cesana: Biblioteca Malatestiana [I-CEc], S. XXVI.1 f. 196v-197; Oxford: Bodleian Library MS. Canon. Misc. 212, f. 39v-40). Bailey (1977/78, S. 48) schließt sich der Meinung Huglos (1971, S. 56) an, die hier verwendete Terminologie gehe zurück „to the time of the Emperor Charlemagne himself.“
  23. Huglo sieht zwar die Herkunft der Musica Albini aus der Aachener Akademie als gesichert an, empfiehlt aber auch Angilbert, den Alkuinschüler am Aachener Hof als Autor in Betracht zu ziehen. Aurelian Reomensis stand mit dem Cantor der Palastkapelle nachweislich in Verbindung. (Rezension zu Möller 1993 von Michel Huglo in: Bulletin codicologique des Scriptorium, 1994/ XLVIII / 2, Nr. 646, S. 148f. und Huglo 2000, S. 85 unter Verweis auf die Edition von Gushee, S. 78f. und 82); vgl. Möller 1993, S. 272f.
  24. Phillips 2000, S. 299f.
  25. Atkinson 2001, S. 39f. Der Autor hebt in diesem Zusammenhang die Forschungen Möllers hervor und weist auf Details der bisherigen Forschung hin. Der im Traktat erscheinende Satz „Tonus est totius...“ sei wörtlich von Cassiodor übernommen. Dieser Text von Cassiodor (Caput V. Libri Cassiodori de artibus ac disciplinis liberalium litterarum De musica, 8. Abschnitt „Tonus est...) ist hier online zugänglich.
  26. Zur Datierung von „de octo tonis“ schreibt der Autor David E. Cohen, der originale Text “may perhaps date back as far as the late eighth century” (Cohen 2002, S. 310).