Nassauischer Zentralstudienfonds

Öffentlich-rechtliche Stiftung

Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Staatsaufsicht nimmt das Hessische Kultusministerium wahr. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau und vergibt unter anderem Stipendien. Im Jahr können etwa 750.000 € ausgeschüttet werden. Das Fondsvermögen besteht heute im Wesentlichen aus land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie aus einigen bebauten Grundstücken.

Die Stiftung entstand 1817 durch ein Dekret von Herzog Wilhelm I.[1] Hierzu wurden 15 bisher selbstständige Schulfonds und Stiftungen für den öffentlichen Unterricht zusammengefasst.[2]

Name Gründung Kapital 1816 Zinsertrag 1816 Territorium Konfession
Konrektorsfonds zu Dillenburg 1699 219 11 Nassau-Dillenburg reformiert
Fonds der Academie zu Herborn 1584 125445 9958 Nassau-Dillenburg reformiert
Fonds des Schulseminariums zu Dillenburg 1777 16798 4300 Nassau-Dillenburg reformiert
Fonds des Winter’schen Legats für Schulen 1781 1594 78 Nassau-Dillenburg reformiert
Fonds des Merzischen Legats 1546 192 10 Nassau-Dillenburg reformiert
Alter und neuer lateinischer Schulfonds zu Dillenburg 1811 4575 815 Nassau-Dillenburg reformiert
Hadamarischer Schulfonds 1630 73296 2832 Nassau-Hadamar (Nassau-Weilburg) katholisch
Gnadenthaler Schulfonds 1235 100851 2264 Nassau-Dillenburg reformiert
Diezer Stiftsfonds 1289 45072 6979 Nassau-Dillenburg reformiert
Dillenburger Lotteriefonds 1768 16300 798 Nassau-Dillenburg reformiert
Klarenthaler Klosterfonds zu Wiesbaden 1298 37449 11423 Nassau-Usingen lutherisch
Präsenzfonds zu Idstein 1340 51260 2476 Nassau-Usingen lutherisch
Schulverbesserungsfonds zu Idstein 1779 39480 2397 Nassau-Usingen lutherisch
Doctionsfonds zu Montabaur 1494 28177 4300 Kurtrier (Nassau-Weilburg) katholisch
Geistlicher Walburgisstiftsfonds zu Weilburg 912 82570 4047 Nassau-Weilburg lutherisch

Die Zusammenfassung erfolgte konfessionsübergreifend, d. h. katholische und protestantische Fonds wurden zusammengefasst. Dies stand im Zusammenhang mit der Einführung der Simultanschule im gleichen Nassauischen Schuledikt. 1844 betrugen die Einkünfte aus dem Fonds 57.000 Gulden, von denen etwa 10.000 Gulden aus ehemals katholischen Fonds stammten.[3]

Die Erträge des Fonds sowie zusätzliche Haushaltsmittel bildeten das Schulbudget des Herzogtums. Aus diesen Mitteln wurden unter anderem auch die Stipendien an die Studenten gezahlt, die gemäß dem am 28. Oktober 1817 mit dem Königreich Hannover geschlossenen Staatsvertrag an der Universität Göttingen studierten (siehe hierzu auch Nassauer).

Der Nassauischen Zentralstudienfonds leistet heute:

  • Zuschüsse an Gymnasien und Gesamtschulen zur Beschaffung von Ausstattungen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität (derzeit 500.000 € jährlich)
  • Vergabe von Stipendien an Studenten, die auf dem Gebiet des früheren Herzogtums Nassau geboren sind
  • Erstattung der Internatskosten für (nassauische) Schüler der Internatsschule "Schloss Hansenberg" in Geisenheim
  • Bauunterhaltung von bestimmten evangelischen Pfarrhäusern und Kirchengebäuden

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. § 29 des Landesherrlichen Ediktes vom 24. März 1817 (das sogenannte Nassauische Schuledikt, veröffentlicht im "Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau" Nr. 5 vom 29. März 1817)
  2. Sattler: Der Nassauische Zentralstudienfonds. Seite 154–155.
  3. Wolf-Heino Struck: Die nassauische Simultanschule. In: Herzogtum Nassau 1806-1866. Seite 260.