Naturdenkmal 056 – Linde
Das Naturdenkmal 056 – Linde ist ein Naturdenkmal (ND) in Brilon. Das ND wurde 2006 per Verordnung durch den Hochsauerlandkreis ausgewiesen. Die Linde steht auf dem Friedhof östlich der Hubertuskapelle in der Innenstadt von Brilon.[1]
Verbote und Gebote
BearbeitenWie bei anderen Baumnaturdenkmalen wurde das Verbot festgelegt, es zu zerstören, zu beschädigen oder sonst in seiner natürlichen Lebenskraft zu beeinträchtigen. Es besteht ferner das Verbot, bauliche Anlagen aller Art, auch befestigte Wege, Frei-, Rohr- oder Fernmeldeleitungen, Zäune oder andere Einfriedungen, Werbeanlagen, Verkaufsstände, Warenautomaten, sowie Stellplätze für Fahrzeuge zu errichten, zu erstellen, anzubringen oder zu erweitern. Es ist auch verboten, Aufschüttungen, Ausschachtungen oder Bodenverdichtungen vorzunehmen oder die Bodengestalt durch anderweitige Eingriffe zu verändern.
Verkehrssicherungspflicht und Pflege
BearbeitenFür die Verkehrssicherungspflicht ist der Landrat des Hochsauerlandkreises bzw. die Untere Landschaftsbehörde zuständig. Durch geeignete Pflegemaßnahmen sorgt die Untere Landschaftsbehörde für die Erhaltung der Bäume. Die Kosten trägt die Behörde.
Literatur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang Bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Hochsauerlandkreis vom 07.04.2006. Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis 32/4: S. 28–37.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis, Lfd NR 28 Anlage 1: Gemarkung Brilon Seite 31 ( des vom 21. August 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Koordinaten: 51° 24′ 4,5″ N, 8° 34′ 27,8″ O