Nebenbetrieb (Bundesfernstraßengesetz)
Ein Nebenbetrieb im Sinne des deutschen Bundesfernstraßengesetzes ist eine Einrichtung, die den Verkehrsteilnehmern an einer Bundesautobahn als Dienstleistungsbetrieb dient.[1] Zu den Nebenbetrieben zählen Tankstellen, Raststätten sowie bewachte Parkplätze, Werkstätten und Verlade- und Umschlaganlagen (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG). Diese Einrichtungen besitzen einen unmittelbaren Anschluss an die Autobahn und können in der Regel nur von dort erreicht werden.
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Nebenbetriebe sind nicht zu verwechseln mit Nebenanlagen. Nebenanlagen dienen überwiegend der Straßenbauverwaltung und bestehen aus Straßenmeistereien, Bauhöfen sowie Lagerplätzen.
Normen und Standards
Bearbeiten- Bundesfernstraßengesetz (§ 15 FStrG)
- Richtlinien für Bau und Betrieb von Nebenbetrieben an Bundesautobahnen sowie für die Erteilung einer Konzession (RN-BAB)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 91.