Als Nennkaliber wird die Bezeichnung einer bestimmten Munitionssorte anhand des ungefähren Geschossdurchmessers bezeichnet. Diese umgangssprachliche Bezeichnung muss nicht in jedem Fall exakt dem tatsächlichen Geschossdurchmesser entsprechen.[1] Das Revolverkaliber .38 Special entspricht in seinen Abmessungen dem Kaliber .357 Magnum und "38er" Patronen können aus einem "357er" Revolver verschossen werden, obwohl das Nennkaliber sich deutlich unterscheidet. Die Bezeichnung "38er", welche auf einen Geschossdurchmesser von 0,38 Zoll hinweist, entspräche 9,652 mm. Das Kaliber .357 Magnum entspräche nach dieser Logik 9,0678 mm. Defacto liegen die Geschossdurchmesser beider Kaliber jedoch zwischen 9,0 und 9,09 mm. Abgesehen davon, dass das Kaliber .357 Magnum viel stärker geladen ist und deshalb seinerseits nicht aus Revolvern des Kalibers .38 Special verschossen werden darf[2], sind die Geschossdurchmesser identisch, obwohl sie mit einem ganz unterschiedlichen Nennkalber bezeichnet werden.

Einzelnachweise

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  1. https://waidwissen.com/lexikon/nennkaliber
  2. https://nrw-fragen.de/c-065/