Neuenbrücke

Ortsteil von Schalksmühle

Neuenbrücke ist ein Ortsteil der Gemeinde Schalksmühle im Märkischen Kreis im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).

Neuenbrücke
Gemeinde Schalksmühle
Koordinaten: 51° 15′ N, 7° 32′ OKoordinaten: 51° 14′ 38″ N, 7° 31′ 46″ O
Höhe: 232 m
Postleitzahl: 58579
Vorwahl: 02351
Neuenbrücke (Schalksmühle)
Neuenbrücke (Schalksmühle)
Lage von Neuenbrücke in Schalksmühle
Die Feuerwache am Wohnplatz Neuenbrücke, dahinter die letzten Wohngebäude des Ortes
Die Feuerwache am Wohnplatz Neuenbrücke, dahinter die letzten Wohngebäude des Ortes

Lage und Beschreibung

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Der Ortsteil geht aus einem Wohnplatz hervor, der sich im Volmetal an der heutigen Bundesstraße 54 nahe dem Kernort auf dem Gelände eines Steinbruchs befindet. Heute wird der Wohnplatz durch die Hauptwache der Feuerwehr Schalksmühle dominiert. Namensgebend für den Ort war eine Brücke über die Volme, die vor der Errichtung der Brücke der Landesstraße L868 eine Flussquerung beim Kernort östlich von Dahlerbrück ermöglichte und auch noch heute für Fußgänger zugänglich ist.

Weitere Nachbarorte auf dem Schalksmühler Gemeindegebiet sind neben dem Kernort Flaßkamp, Hütte, Klagebach, Dahlhausen, Waldesruh, Oberklagebach, Dahlerbrück, Ölken, Am Hagen, Asenbach, Am Neuenhaus, Löh und Wippekühl.

Geschichte

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Neuenbrücke entstand Ende des 19. Jahrhunderts und war zunächst Teil der Gemeinde Hülscheid im Amt Lüdenscheid im Kreis Altena. Ab der Preußischen Neuaufnahme von 1913 ist der Ort auf Messtischblättern der TK25 unbeschriftet, aber der Ausgabe 1921 als Neuenbrücke beschriftet verzeichnet.

Das Gemeindelexikon für die Provinz Westfalen gibt 1895 für Neuenbrück eine Zahl von acht Einwohnern an, die in einem Wohnhaus lebten.[1] 1905 werden sieben Wohnhäuser und 71 Einwohner angegeben.[2]

1969 wurden die Gemeinden Hülscheid und Schalksmühle zur amtsfreien Großgemeinde (Einheitsgemeinde) Schalksmühle im Kreis Altena zusammengeschlossen und Flaßkamp gehört seitdem politisch zu Schalksmühle, das 1975 auf Grund des Sauerland/Paderborn-Gesetzes Teil des neu geschaffenen Märkischen Kreises wurde.

Einzelnachweise

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  1. Gemeindelexikon für die Provinz Westfalen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlichen statistischen Bureau. In: Königliches statistisches Bureau (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Band X, 1897, ZDB-ID 1046036-6 (Digitalisat).
  2. Gemeindelexikon für die Provinz Westfalen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. In: Königliches Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Heft X, 1909, ZDB-ID 1046036-6.