Nichtwissen
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Nichtwissen ist
- Ungewissheit, ein bewusst wahrgenommener Mangel an Wissen.
- Ignoranz, ein unbewusster Mangel an Wissen (auch „Unkenntnis“).
- Bestreiten mit Nichtwissen, das Bestreiten einer von der Gegenseite hervorgebrachten Aussage in einem Zivilprozess ohne Beweis des Gegenteils (§ 138 Abs. 4 ZPO).
- in Gestalt des Rechts auf Nichtwissen eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts.
- eine philosophische Geisteshaltung, vgl. „Ich weiß, dass ich nichts weiß!“.