Der Begriff Nichtwohngebäude (NWG) findet sich:

  • in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.[1]
  • im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Hier ist es definiert als Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime gelten nach Definition des GEG als Wohngebäude.
  • in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG).
  • im auf dem GEG basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.
  • in einigen Teams von Energieberatungen und Energieagenturen zur Unterscheidung der Zuständigkeiten.
  • in den Beratungsberechtigungen von Energieberatenden, die Qualifikationen nur für Wohngebäude oder auch von Nichtwohngebäuden aufweisen.
  • in Normen der Versorgungstechnik, die zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterscheiden. Z.B. DIN EN 16798-3 - Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden
  1. Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3
Bearbeiten