Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Expertenkremium für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Landesregierung Baden-Württemberg 2017 mit dem Regierungsprogramm für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung eingerichtet hat.[1]

Mitglieder des ersten Normenkontrollrats Baden-Württemberg (2018 bis 2022)

Seit dem 1. Januar 2018 unterstützt Normenkontrollrat die Landesregierung bei der Berechnung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Normen im Landesrecht. Bei dem Erfüllungsaufwand handelt es sich um die zu erwartenden Folgekosten für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die öffentliche Verwaltung. Die Berechnung erfolgt nach dem international anerkannten Standard-Kosten-Modell.

Der Normenkontrollrat prüft, ob es Vollzugsalternativen gibt, die für die Normadressaten (z. B. Wirtschaft, Bürgerschaft, Verwaltung) weniger aufwändig sind, die Regelung befristet werden kann, ob sie wirksam und evaluierbar ist und die Evaluierung vorgesehen ist.

Der Normenkontrollrat unterbreitet der Landesregierung außerdem Vorschläge, wie sie bei geltendem Recht Bürokratiekosten senken kann.

Die Amtszeit des ersten Normenkontrollrats Baden-Württemberg lief zum 31. Dezember 2022 aus.[2] Die Amtszeit des zweiten Normenkontrollrats begann im Oktober 2023.[3]

Mitglieder

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Seit 2023

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2018 bis 2022

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Baden-Württemberg.de: Regierungsprogramm Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung für Baden-Württemberg (September 2017)
  2. Normenkontrollrat Baden-Württemberg: Über uns (abgerufen am 17. Dezember 2018)
  3. Neuer Normenkontrollrat nimmt Tätigkeit auf. In: normenkontrollrat-bw.de. 19. Oktober 2023, abgerufen am 20. Oktober 2023.