Norskregistrert Utenlandsk Foretak

Norskregistrert Utenlandsk Foretak (NUF) ist eine im zentralen norwegischen Handelsregister (Brønnøysundregistrene) in Brønnøysund eingetragene norwegische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Norwegen wendet grundsätzlich die Sitztheorie an, anerkennt aber auch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und daher kann es sich bei diesen NUF sowohl

  • um richtige Zweigniederlassungen mit Verwaltungssitz des Unternehmens im Ausland (NUF im eigentlichen Sinn) als auch
  • um eine aus dem Ausland zugezogene Gesellschaft handeln, die nun in Norwegen den Hauptverwaltungssitz hat (Norwegische NUF),

handeln. Die Pflicht zur Eintragung ist unabhängig von Ort, Dauer des Einsatzes und der Höhe des zu erwartenden Umsatzes.[1]

Anerkennung ausländischer Unternehmen in Norwegen

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Diese Anerkennung ausländischer Gesellschaften beruht u. a. auf der Mitgliedschaft Norwegens im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).[2] Diese Anerkennung ausländischer Gesellschaften hat u. a. dazu geführt, dass das norwegische GmbH-Recht (Aksjeloven) 2011 reformiert wurde.[3] Welche Rechtsform das Unternehmen im Ausland hat, ist für die Registrierung als NUF unerheblich,[4] jedoch muss diese im Ausland tatsächlich gegründet werden können.[5] Ebenso, ob eine solche Rechtsform im norwegischen Recht überhaupt bekannt ist (z. B. die liechtensteinische Anstalt privaten Rechts, die es sonst in keinem anderen Land gibt).

Registrierung und Name

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NUF ist daher eine eigene Rechtsform und durch die Registrierung erhält das Unternehmen/die Zweigniederlassung eine Organisationsnummer, die zur Identifizierung bei den norwegischen Behörden dient.[6] Der Name des NUF muss sich vom Namen des ausländischen Unternehmens (Firma) unterscheiden, darf nicht zu Verwechslungen Anlass geben und auch nicht eine andere Gesellschaftsform vortäuschen.

Status, Struktur und Organisation

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Die NUF ändert an Status, Struktur, Organisation etc. des ausländischen Unternehmens selbst nichts. Ist die NUF jedoch als norwegische NUF begründet, hat also den Hauptverwaltungssitz in Norwegen bei der Zweigniederlassung, so ist die diesbezügliche Verantwortung, Status, Struktur, Organisation etc. des Unternehmens bzw. der Unternehmensleitung noch nicht abschließend geklärt.[7]

Die NUF im eigentlichen Sinn kann nicht selbst in Konkurs gehen, da diese keine eigenständige Rechtspersönlichkeit in Norwegen hat, sondern die Berechtigung zur Existenz als Zweigniederlassung lediglich vom ausländischen Unternehmen abgeleitet ist. Über die norwegische NUF, bei der zwar eine Gesellschaft als ausländisches Unternehmen im Ausland gegründet wurde, den Hauptverwaltungssitz aber nach Norwegen an den Sitz der Zweigniederlassung verlegt wurde, kann Konkurs eröffnet werden.[8]

Literatur

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  • Andre Marthinussen Larsen: NUF – Norskregistrert utenlandsk foretak. GlobeEdit, Saarbrücken 2014, ISBN 978-3-639-62749-7 (norwegisch).
  • Claes Zangenberg: Håndbok i NUF. De engelske NUF – en suksesshistorie som forandret norsk selskapsrett. Stron Publishing, London 2008, ISBN 978-82-92944-00-4 (norwegisch, englisch, Inhaltsverzeichnis).
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Quellen und Verweise

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  1. Leitfaden für Ihren Auftrag in Norwegen. (PDF) AHK – Deutsch-Norwegische Handelskammer, abgerufen am 26. Oktober 2016. Gemäß AHK müssen sich ausländische Gewerbetreibende, die in Norwegen umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen oder Waren veräußern, und einen Umsatz von NOK 50.000 in einer 12-Monatsperiode übertreffen, zudem im Umsatzsteuerregister (norwegisch Merverdiavgiftsmanntallet) beim lokalen Finanzamt registrieren und benötigen für die Registrierung einen Fiskalvertreter. In bestimmten Bereichen (z. B. Bautätigkeiten), sind alle Aufträge und Subunternehmeraufträge, die ein ausländischer Auftragnehmer in Norwegen ausführt, der zentralen ‚Steuerbehörde für ausländische Angelegenheiten‘ (Sentralskattekontor for utenlandssaker, SFU, Webseite) zu melden (wovon es aber wiederum Ausnahmen gibt).
  2. Norwegen: Internationales Gesellschaftsrecht (Brexit), NUF, Sitztheorie und Gründungstheorie. CBBL Lawyers, 31. August 2016, abgerufen am 26. Oktober 2016.
  3. Roland Mörsdorf: Reform des norwegischen GmbH-Gesetzes. Abgerufen am 26. Oktober 2016 (Mindeststammkapital wurde auf 30.000 NOK herabgesetzt).
  4. Gesellschaftsrecht. Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Oktober 2016; abgerufen am 26. Oktober 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.portal21.de
  5. Kann z. B. ein Trust im Ausland in einem bestimmten Land nicht gegründet werden, kann dies nicht über den Umweg der Gründung einer NUF in Norwegen erfolgen.
  6. Leitfaden für Ihren Auftrag in Norwegen. (PDF) AHK – Deutsch-Norwegische Handelskammer, abgerufen am 26. Oktober 2016.
  7. Claes Zangenberg: Håndbok i NUF. 2008, ISBN 978-82-92944-00-4, Kap. 22 (norwegisch, englisch).
  8. Claes Zangenberg: Håndbok i NUF. 2008, ISBN 978-82-92944-00-4, Kap. 24 (norwegisch, englisch).