Das Signet des Notars (auch Signum, Chyrographum, Symbolum, Merk, Piczetum, hantzeichen, mal, signetum, signetum publicum oder signetum notarile genannt) war ein persönliches Erkennungszeichen und bildete sich im 11. und 12. Jahrhundert aus. Es war gleichwertig mit dem Siegel, war aber ein mit der Feder ausgeführtes Zeichen. Es hatte die Grundform eines zunehmend komplizierter werdenden Kreuzes, das auf einem Podest steht. Der Platz, wo das Notariatssignet untergebracht wurde, war bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts noch wechselnd, an älteren Urkunden, dem romanischen Vorbild folgend, zumeist am linken oberen Beginn der Urkunde, mit fortschreitender Zeit dann häufig am Ende der Urkunde. Seit dem 14. Jahrhundert stand es immer am Schluss links neben der Beurkundungsformel mit der Unterschrift des Notars. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gab es gelegentlich Stempel für das Signet.

Notarszeichen in Form eines einfachen, punktierten Kreuzes des Trienter Notars Malwarnitus aus dem Jahr 1174[1]
Notariatsinstrument Gerwins von Hameln vom 5. März 1445 mit seinem Notariatssignet
Notariatssignet des Augustin von Hammerstetten. Linz, 1490

Das Signet war eine Fertigungsmarke. Mit dem Signet galt das Notariatsinstrument als ebenso beweiskräftig wie die Siegelurkunde.

Erst im 17. Jahrhundert wurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen. Davor gab es große Variation unter den Signeten. Das Signet änderte sich nur selten im Laufe einer Notarskarriere, höchstens, wenn ein Notar zu seiner kaiserlichen Autorisation auch eine päpstliche bekam (oder umgekehrt).

Eine „Lehre von den Notariatssigneten“, analog etwa zur Heraldik, hat sich trotz Ansätzen aus dem späten 18. und beginnenden 19. Jahrhundert[2][3] (die eine Notarszeichen-Lehre als Teildisziplin der Zeichenkunde ansahen) nicht etabliert. Daher besteht auch kein allgemein anerkanntes Regelwerk für ihre Gestaltung. Dies gilt auch für die Verwendung von Floskeln als Zusatz, wie sie ab Mitte des 14. Jahrhunderts auftauchten (meist biblisch, später auch weltlich, z. B. suum cuique). Auch die Reichsnotariatsordnung von 1512 enthielt keine spezifischen Regeln für Signete.

Die Verwendung des Notariatssignets verschwand mit der Auflösung des deutschen Reiches 1806.

Literatur

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  • Elfriede Kern: Notare und Notarssignete vom Mittelalter bis zum Jahr 1600 aus den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns. 6). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern unter Mitwirkung von Walter Jaroschka, Albrecht Liess und Karl-Ernst Lupprian, Gesamtredaktion Albrecht Liess. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2008, ISBN 978-3-938831-12-0.
  • Elfriede Kern: Funktionen und Beurkundungsorte, Quellennachweise, Indizes und Nachträge (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns. 8). Erfasst und bearbeitet von Elfriede Kern und Magdalena Weileder unter Mitwirkung von Karl-Ernst Lupprian und Susanne Wolf, Gesamtredaktion Susanne Wolf. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2012, ISBN 978-3-938831-41-0.
  • James M. Murray: Notarial Signs and the Diplomatics of Notarial Documents in Medieval Flanders. Peter Rück (Hrsg.): Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik (= Historische Hilfswissenschaften. 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5, S. 689–702.
  • Peter Rück (Hrsg.): Graphische Symbole in mittelalterlichen Urkunden. Beiträge zur diplomatischen Semiotik (= Historische Hilfswissenschaften. 3). Thorbecke, Sigmaringen 1996, ISBN 3-7995-4203-5.
  • Wilhelm Schmidt-Thomé: Notariatssignet. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 3: List – Protonotar. Schmidt, Berlin 1984, Sp. 1049–1050.
  • Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): Handbuch zur Geschichte des Notariats der europäischen Traditionen (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte. 12). Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4068-3.
  • Mathias Schmoeckel, Werner Schubert (Hrsg.): Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte. 17). Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7642-2.
  • Peter-Johannes Schuler: Südwestdeutsche Notarszeichen. Mit einer Einleitung über die Geschichte des deutschen Notarszeichens (= Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen. 22). Thorbecke, Sigmaringen 1976, ISBN 3-7995-6822-0.
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Commons: Notariatssignet – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zum biografischen Profil des Notars Malwarnitus ausführlich Hannes Obermair, Martin Bitschnau: Die Traditionsnotizen des Augustinerchorherrenstiftes St. Michael a. d. Etsch (San Michele all’Adige). In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Band 105, 1997, S. 263–329, hier S. 288–289, doi:10.7767/miog.1997.105.jg.263.
  2. Johann Christoph Gatterer: Abriss der Diplomatik. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1798, Zweyter Abschnitt: Zeichenkunde. Zweytes Hauptstück: Notarszeichen-Lehre (Semiotica notarialis), S. 68 ff. (§ 66 ff.).
  3. Johann Georg Fessmaier: Grundriss der historischen Hilfswissenschaften vorzüglich nach Gatterers Schriften zum akademischen Gebrauche bearbeitet. bei Anton Weber (Buchhändler), Landshut 1802, S. 110 ff. (§121 ff.).