Notunterkunft
Notunterkünfte sind behelfsmäßige Unterkünfte. Der Begriff wird sowohl für Übergangswohnplätze im Falle der Obdachlosigkeit (siehe auch Notschlafstelle) als auch für Unterkünfte im Katastrophenfall verwendet.
Obdachlosenheim
BearbeitenNotunterkünfte sind Übergangswohnplätze, die von Kommunen und/oder von Hilfsorganisationen unterstützt und betrieben werden. Eine wichtige Rolle spielen in Deutschland traditionell das Diakonische Werk und die Caritas.[1] Mietverträge und damit verbundene Rechte gibt es oft nicht. So sind eine unangemeldete Kontrolle der überlassenen Räume und die Unterbringung von mehreren Personen in einem Raum üblich. Die Unterschiede zwischen den Notunterkünften sind groß,[2][3] es werden auch Betreuungs- und Beratungsangebote aus Sozialarbeit, Psychotherapie und Medizin angeboten.
Notunterkünfte sind zumeist für eine zwar temporäre, aber notfalls auch längerfristige Unterbringung ausgelegt. Darin unterscheiden sie sich von Notschlafstellen, bei denen eine kurzzeitige Nutzung die Regel ist.[4] In der Kritik stehen solche Notunterkünfte oft, weil viel zu wenige davon vorhanden sind und nicht selten sogar verhältnismäßig viel Geld verlangt wird. Auch sind sie oft nur über Nacht geöffnet, was bedeutet, dass man erst abends hinein darf und morgens früh wieder vor die Tür gesetzt wird. Zudem handelt es sich oft um Massenzimmer. Kritiker sprechen von menschenunwürdigen Zuständen und bemängeln, dass reiche Länder nicht in der Lage sind, eine Art schlichtes „Studentenwohnheim“ pro Stadt vorzuhalten, wo jeder, der es benötigt, für kleines Geld ein Zimmer mieten kann. Die Zustände sind meist deutlich schlechter als selbst in provisorischen Flüchtlingsunterkünften. Dies führt dazu, dass Obdachlose außer im Winter kaum Gebrauch von diesen machen. Nicht wenige meiden sie sogar im Winter.
Notunterkünfte im Katastrophenfall
BearbeitenIn Deutschland werden Notunterkünfte im Katastrophenfall vom Betreuungsdienst für die durch Schadensereignis obdachlos gewordene Bevölkerung eingerichtet und betrieben. Man unterscheidet die verschiedenen Unterkünfte anhand ihrer Einsatzphase voneinander:
Soforthilfe: Auffanglager
BearbeitenEin Auffanglager wird so nahe wie möglich am Schadensgebiet, aber an einem sicheren Ort, eingerichtet. Es ermöglicht eine behelfsmäßige Unterbringung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen. Dort wird nur eine einfachste Versorgung unter spartanischen Verhältnissen gewährleistet. Daher werden die Betroffenen innerhalb von 24 Stunden weitertransportiert. Ein Auffanglager kann auch bei kurzer Verweildauer des einzelnen Betroffenen über einen längeren Zeitraum betrieben werden.
Übergangshilfe: Durchgangslager
BearbeitenEin Durchgangslager ist eine erste Annäherung an normale Verhältnisse. Es ist mehr Wohnraum pro betroffener Person vorhanden und es wird auf Familienunterbringung geachtet. Eine regelmäßige Versorgung mit Essen und Gegenständen des täglichen Bedarfs findet statt. Die Bewohner verbleiben oft länger in einem Durchgangslager, weshalb es sich in ungefährdeter Lage befinden muss.
Wiederaufbauhilfe: Normalverhältnissen angepasste Unterkünfte
BearbeitenUnterkünfte der Wiederaufbauphase entsprechen normalen Lebensbedingungen. Die Bewohner versorgen sich wieder selbst. Diese Unterkünfte werden nicht mehr vom Katastrophenschutz, sondern von den Kommunen betrieben.
Notlösungen bei extremen Wetterbedingungen
BearbeitenBei für Obdachlose sehr schlechten Wetterbedingungen können diese auch durch die Anordnung des Stadtrats der betroffenen Stadt in U-Bahnhöfen unterkommen.[2] Ist es beispielsweise nachts zu kalt, ist es möglich solche Bahnhöfe zu öffnen, sodass Menschen ohne festen Wohnsitz dort übernachten können.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Bayrisches Rotes Kreuz (Hrsg.): Lehrbuch für den Betreuungsdienst. Hofmann-Verlag GmbH, Hildburghausen 1991, ISBN 3-922865-34-8.
- Hanno Peter (Hrsg.): Der Betreuungseinsatz – Grundlagen und Praxis. 2. Auflage. Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-36-5.
- Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser. Boorberg, Stuttgart 1990, ISBN 3-415-01508-4.
- Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8293-0786-4.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Der Anteil von Kirchengeldern in der Finanzierung von Caritas und Diakonie lag 2012 bei 5 %. Die restlichen rund 95 % waren staatliche Zuwendungen sowie ein kleiner Teil Spenden, siehe Konrad Fischer: Caritas und Diakonie bedienen sich beim Staat, Wirtschaftswoche, 20. November 2012, abgerufen am 20. Juni 2023
- ↑ a b dpa-Meldung Montag, den 7. November 2016 auf berlin.de, abgerufen am 3. Februar 2017
- ↑ Thorkit Treichel, Claudia Fuchs: Reichtum für Arme. Eine Künstlerin baut für 130.000 Euro das schönste Obdachlosenheim der Welt - in Schöneweide. In: Berliner Zeitung. 7. September 2007, abgerufen am 22. Juni 2015.
- ↑ Claudia Engelmann: Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten. (PDF; 1,93 MB) Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung. In: www.institut-fuer-menschenrechte.de. Deutsches Institut für Menschenrechte, Juni 2022, abgerufen am 1. April 2024.