Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Gesetzliche Regelung in Europa
BearbeitenDie ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG-Richtlinie 93/13[1] weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. Daher darf man als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz allen EU-Ländern ähnliche (wenn auch nicht identische) Beschränkungen bestehen. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung beschlossen. Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde entsprechend revidiert.[2]
Rechtslage in einzelnen Ländern
BearbeitenZur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe
Groß- oder Kleinschreibung
BearbeitenRichtig ist allgemeine Geschäftsbedingungen. Nur in Gesetzestexten (BGB) gilt der Terminus allgemeine Geschäftsbedingungen als Eigenname, da dort der juristische Gegenstand als Einheit verstanden wird, was zur Folge hat, dass dort die Schreibweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (also mit großem A) korrekt ist.
Weblinks
Bearbeiten- Rechtsprechung zu § 305 BGB
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Missbräuchliche Vertragsklauseln. Abgerufen am 21. Februar 2017.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Richtlinie 93/13/EWG (PDF) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- ↑ Schlussabstimmungstext vom 17. Juni 2011 (PDF; 96 kB) und dazu etwa Andreas Heinemann, Revision des UWG – Sommersession 2011 (PDF; 29 kB)