Oberappellationsgericht Rostock

von 1818 bis 1879 das gemeinsame Oberappellationsgericht von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz

Das Oberappellationsgericht Rostock (bis 1840: Oberappellationsgericht Parchim) war von 1818 bis 1879 das gemeinsame Oberappellationsgericht von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Ehemals Großherzoglich Mecklenburgisches Oberappellationsgericht zu Rostock (2005)

Geschichte

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Bis 1818 bestand das Mecklenburgische Land- und Hofgericht als oberstes Gericht der beiden Teilherzogtümer. Artikel 12 der Deutschen Bundesakte von 1815 regelte, dass die Mitgliedsländer eigene Oberappellationsgerichte als oberste Gerichte bilden mussten. Kleinere Staaten konnten gemeinsame Oberappellationsgerichte bilden. Gemäß diesen Regelungen einigten sich Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz auf die Bildung eines gemeinsamen Oberappellationsgerichtes mit Sitz in Parchim.[1] Erster Gerichtspräsident wurde Friedrich von Oertzen. Dieser setzte 1840 die Verlegung der Gerichtes nach Rostock durch und wurde dafür am 29. März 1841 durch die Stadt Rostock als Ehrenbürger ausgezeichnet. Er blieb bis 1848 im Amt.

Nachgeordnet war die Gerichte in den beiden Mitgliedsländern. Dies waren als Instanzengerichte die Justizkanzleien Schwerin, Güstrow, Rostock und Strelitz, das Obergericht Rostock und das Criminal-Collegium Bützow. Als Eingangsgerichte dienten herzogliche Stadtgerichte, herzogliche Amtsgerichte, Magistrate der Städte, Patrimonialgerichte und andere. Siehe hierzu Liste der Gerichte in Mecklenburg-Strelitz.

Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879 wurden die Änderungen der Reichsjustizgesetze umgesetzt. Die bisherigen Gerichte, darunter das Oberappellationsgericht Rostock, wurden aufgehoben und es wurden 43 Amtsgerichte, drei Landgerichte und ein Oberlandesgericht, das Oberlandesgericht Rostock geschaffen.[2]

Gerichtsgebäude

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Das Gerichtsgebäude wurde 1842–1845 nach Plänen von Georg Adolph Demmler erbaut. Der repräsentative Bau am heutigen Universitätsplatz steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz und wird seit 1880 für die Zoologie der Universität Rostock genutzt.[3]

Präsidenten

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Siehe auch

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Literatur

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  • Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten. 1836, S. 88 ff., online
  • Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; In: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
  • Carl Meltz: 150 Jahre mecklenburgisches Oberappellationsgericht Parchim und Oberlandesgericht Rostock. In: Deutsche Richterzeitung 1968, S. 343–344.
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Commons: Zoologisches Institut Rostock – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918, Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. 2005, ISBN 978-3-540-29289-0, S. 121–122, books.google.de
  2. Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat.
  3. Das historische Institutsgebäude am Universitätsplatz. In: Geschichte der Tierphysiologie in Rostock. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) abgerufen am 22. Oktober 2015.

Koordinaten: 54° 5′ 14,9″ N, 12° 8′ 1,5″ O