Obergericht Hameln
Das Obergericht Hameln war ein kleines Obergericht im Königreich Hannover und später im Königreich Preußen. Es hatte seinen Sitz in Hameln in Niedersachsen.
Hannover
BearbeitenNach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Hameln eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Hameln waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
Preußen
BearbeitenMit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde das Obergericht Hameln in ein preußisches Obergericht umgewandelt. Ihm die vier Amtsgerichte Coppenbrügge, Hameln, Polle und Springe nachgeordnet. Übergeordnet war nun das Appellationsgericht Celle. Das Obergericht Hannover war Schwurgericht für den Sprengel des Obergerichtes Hameln. 1870 gab es 64.277 Gerichtseingesessene. Gerichtetage wurden in Bodenwerder und Grohnde gehalten.[4]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Obergericht Hameln 1879 aufgehoben. Sein Gerichtsbezirk wurde dem des Landgerichtes Hannover zugeordnet.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
- ↑ Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 203 f., Digitalisat