Obernhausen (Fischbachtal)

Ortsteil der Gemeinde Fischbachtal in Hessen, Deutschland

Obernhausen war ein Ortsteil der ehemals selbständigen Gemeinde Lichtenberg, die heute selbst ein Ortsteil der Gemeinde Fischbachtal im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg im Vorderen Odenwald ist.

Obernhausen
Gemeinde Fischbachtal
Koordinaten: 49° 46′ N, 8° 49′ OKoordinaten: 49° 46′ 13″ N, 8° 48′ 42″ O
Höhe: 254 m ü. NHN
Einwohner: 110 (1927)[1]
Postleitzahl: 64405
Vorwahl: 06166
Karte
Fischbachtal, Lichtenberg in Rot, Obernhausen zwischen Niedernhausen und Lichtenberg
Lichtenberger Straße in Obernhausen

Geografische Lage

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Obernhausen liegt im Vorderen Odenwald am Südhang des Schlossbergs über dem Tal des Fischbachs. Der kleine Ort ist heute fest mit dem Fischbachtaler Ortsteil Niedernhausen verwachsen.

Obernhausen liegt nordwestlich des Freien Platzes in Niedernhausen, entlang der Lichtenberger Straße und der westlichen Seite der Hindenburgstraße, die sich südlich um und zum bekannten Schloss Lichtenberg hochschlängeln.

Geschichte

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Der kleine Ortsteil von Lichtenberg war in frühen Jahren auch als Lichtenberg Tal bekannt. Er wurde 1384 erstmals als „zwey Husen gelegen under Lichtenberg“ genannt, im 16. Jahrhundert dann als „Husen superior“. Im gleichen Jahr musste Graf Diether VIII. von Katzenelenbogen seinen Besitz zwischen Rhein und Main an seinen Schwager Erzbischof Adolf von Mainz verpfänden, worunter auch Obernhausen fiel.

Die „zwei Hausen“, Obern- und Niedernhausen gehörten ursprünglich zusammen, einige Häuser des damaligen Ortes Hausen waren aber noch Teil der Burgfreiheit von Schloss Lichtenberg, obwohl sie nicht innerhalb von Burg- oder Stadtmauer lagen. Diese Häuser wurden von Hausen abgetrennt und nach Lichtenberg eingegliedert und bildeten die Keimzelle von Obernhausen,[2] der Rest der Siedlung wurde zu Niedernhausen. Für Obernhausen war bis 1803 das Gericht des Schlosses Lichtenberg zuständig.[3] In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter vorgenommen. Für Obernhausen war das Lichtenberg zuständig. Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.

Obernhausen wurde dabei dem Landratsbezirk Reinheim und dem Bezirk des Landgerichts Lichtenberg zugeteilt.[4] Es folgten:[1]

Durch die Jahrhunderte blieb Obernhausen immer ein Teil von Lichtenberg, wurde aber bis 1971 als eigener Ort geführt.[5]

Die Einwohnerzahlen wurden für 1791, 1800 und 1806 wie folgt angegeben:[3][6][7]

  • Obernhausen: 154, 141, 186 (20 Häuser) Einwohner
  • Kirnbach: 58, 12 Einwohner

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtete 1829 über Obernhausen:

»Obernhausen (L. Bez. Reinheim) luth. Filialdorf; liegt 114 St. von Reinheim, theils am südlichen Abhange des Lichtenberger Bergs, theils am Fuße desselben, und hat 20 Häuser und 195 luth. Einwohner. Hier befinden sich viele Nagelschmiede.«[8]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich Lichtenberg im Jahr 1971 inklusive Obernhausen mit Steinau, Meßbach, Nonrod, Billings und Niedernhausen freiwillig zur Gemeinde Fischbachtal zusammen.

Einzelnachweise

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  1. a b Obernhausen, Landkreis Darmstadt-Dieburg. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. Februar 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Stadt Lichtenberg? zur Ortsgeschichte auf den Webseiten der Gemeinde Fischbachtal; abgerufen am 8. November 2017
  3. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 123 (Online in der HathiTrust digital library).
  4. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (406) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  5. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Band 1. Darmstadt 1866, S. 43 ff. (online bei Google Books).
  6. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 124 (Online in der HathiTrust digital library).
  7. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 117 (Online in der HathiTrust digital library).
  8. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, S. 174 (Online bei Google Books).
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