Eine Offenlegungsschrift (OS) ist die Erstveröffentlichung einer Patentanmeldung. Sie ist eine Vorstufe zu der geprüften Patentschrift.

Im deutschen Patentrecht wird die Offenlegungsschrift mit dem Schriftcode „A1“ gekennzeichnet. Die korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift hat den Schriftcode „A8“, eine korrigierte Offenlegungsschrift den Schriftcode „A9“.[1]

Davon abweichend haben Offenlegungsschriften beim europäischen Patentamt und bei PCT-Anmeldungen die Schriftcodes „A1“ (mit Recherchebericht) und „A2“ (ohne Recherchebericht).

Einzelnachweise

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  1. Informationen über Patentdokumente des In- und Auslands. Version 2.7. (PDF; 1,1 MB) In: DPMAinformativ Nr. 3. Deutsche Patent- und Markenamt, Mai 2009, S. 11–12, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. November 2010; abgerufen am 1. Oktober 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de