Der Ordnungsnormenausweis ist eine in Österreich geschaffene Kontrolle im Rahmen der Bankenaufsicht.

Auskunft

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Hierbei wird Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Einzelkreditinstitutsbasis (ONA unkonsolidiert) bzw. auf Basis einer konsolidierten Institutsgruppe (ONA konsolidiert) gemäß § 30 Bankwesengesetz (BWG) an die Oesterreichische Nationalbank erteilt. Es handelt sich um eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes.

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