Orličky (deutsch: Adlerdörfel, 1304: Reinprechtsdorf, 1588: Worlitschka) ist ein Dorf mit 305 Einwohnern im Kreis Ústí nad Orlicí (Wildenschwert) im Pardubický kraj, Tschechien. Es liegt im südlichen Teil des Adlergebirges zwischen Letohrad (Geiersberg) und Králíky (Grulich).

Orličky
Wappen von Orličky
Orličky (Tschechien)
Orličky (Tschechien)
Basisdaten
Staat: Tschechien Tschechien
Region: Pardubický kraj
Bezirk: Ústí nad Orlicí
Fläche: 864 ha
Geographische Lage: 50° 2′ N, 16° 41′ OKoordinaten: 50° 2′ 24″ N, 16° 40′ 31″ O
Höhe: 596 m n.m.
Einwohner: 281 (1. Jan. 2023)[1]
Postleitzahl: 561 55
Struktur
Status: Gemeinde
Ortsteile: 1
Verwaltung
Bürgermeister: Michael Hock[2] (Stand: 2014)
Adresse: Orličky 176
561 55 Orličky
Gemeindenummer: 580724
Website: www.obecorlicky.cz
Panorama

Die Gründung des Ortes geht vermutlich auf die Kolonisation des böhmischen Königs Přemysl Ottokar zurück. Dieser siedelte in der Gegend Deutsche an, die größtenteils aus Franken kamen. Im höchsten Punkt war früher eine Glasbläserei angesiedelt. Durch den hohen Holzverbrauch der Glaserei wurden die Wälder gerodet und neues Land für weitere Ansiedlungen gewonnen. Ein zweiter Gewerbezweig war die Bürsterei. Durch die raue Natur gab es trotzdem nicht viel Arbeit und viele Einwohner gingen bis nach Prag zur Arbeit. Nach Hause kamen sie meist nur an Feiertagen. Ab 1890 zogen die meisten Familien in die Industriestädte Deutschlands.

Die früher selbständige Gemeinde gehörte unter dem amtlichen Namen Adlerdörfel (Adlergebirge) von 1938/39 bis 1945 zum Reichsgau Sudetenland und lag im Landkreis Landskron, Regierungsbezirk Troppau. Im Ort lebten im Jahre 1940 762 Einwohner.[3]

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Commons: Orličky – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Český statistický úřad – Die Einwohnerzahlen der tschechischen Gemeinden vom 1. Januar 2023 (PDF; 602 kB)
  2. Obecní úřad Orličky, Webseite der Gemeinde
  3. Das Ortsbuch für das Deutsche Reich. Ergänzungsband: Ostmark, Sudetengau, Memelland. Deutsche Verlagsgesellschaft, Berlin 1940, S. 10.