In Österreich ist die Bezeichnung Ortsklasse ein Begriff aus dem Tourismusrecht. Sie stellt eine Einstufung als Tourismusgemeinde auf Basis der Nächtigungsintensität dar.

Entsprechend den Tourismusgesetzen in den einzelnen Bundesländern wird jeder Gemeinde von der Landesregierung in der Ortsklassenverordnung eine Ortsklasse zugewiesen.

Die Ortsklassen, deren Berechnung nicht einheitlich ist, richtet sich nach der Anzahl der Nächtigungen, den Umsätzen oder nach bestimmten Tourismuseinrichtungen. Auswirkung hat diese Klassifizierung im Gegenzug, dass in den Gemeinden entsprechende Fremdenverkehrskommissionen oder Tourismusverbände eingerichtet werden können oder müssen. Verbunden mit dieser Klassifizierung sind auch verschiedene Nächtigungs- oder Kurtaxen.[1]

Ortsklassen der einzelnen Bundesländer

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Burgenland

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Im Burgenland werden die Gemeinden in die Ortsklassen I – IV eingeteilt. 2007 erfolgte eine Einteilung für die Jahre 2008 bis 2012.[2]

Kärnten

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In Kärnten wird diese Einteilung nicht durchgeführt.

Niederösterreich

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In Niederösterreich werden die Gemeinden in drei Klassen (I, II oder III) eingeteilt. In der Klassifizierung werden auch örtliche Einrichtungen zur Freizeitgestaltung oder natürliche und künstlerische Anziehungspunkte mit berücksichtigt.[3]

Oberösterreich

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In Oberösterreich werden Gemeinden in die Klassen A, B, C, D eingeteilt.[4]

Salzburg

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In Salzburg wird nicht jede einzelne Gemeinde, sondern der jeweilige Tourismusverband in die Klassen A, B und C eingeteilt.[5]

Steiermark

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Die Gemeinden werden in vier Ortsklassen (A, B, C, D) eingestuft. Alle Gemeinden in den Klassen A, B, C werden auch als Tourismusgemeinde bezeichnet. Der Status wird alle sieben Jahre festgestellt.[6]

In Tirol werden, ebenfalls wie in Salzburg, die Tourismusregionen (statt der einzelnen Gemeinden) in die Klassen A, B und C eingeteilt.[7]

Vorarlberg

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In Vorarlberg existiert eine Einteilung nach drei Klassen (A, B und C).[8]

In Wien entfällt diese Einteilung.

Einzelnachweise

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  1. Rundschreiben der Gastronomie – als Beispiel: Niederösterreich (PDF-Datei, 411 kB; wko.at; abgerufen am 7. April 2012)
  2. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2007 (Memento des Originals vom 20. Februar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.burgenland.at (PDF-Datei; 35 kB), abgerufen am 7. April 2012.
  3. Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung) (Memento des Originals vom 26. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ris.bka.gv.at von 2010, abgerufen am 7. April 2012.
  4. Ortsklassenverordnung 2011, abgerufen am 7. APril 2012.
  5. Salzburger Tourismusgesetz 2003 § 34, abgerufen am 7. April 2012.
  6. Steiermärkisches Tourismusgesetz von 1992@1@2Vorlage:Toter Link/www.verwaltung.steiermark.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 6. April 2012.
  7. Ortsklassenverordnung 2008, abgerufen am 7. April 2012.
  8. Gesetz über die Förderung und den Schutz des Tourismus (Tourismusgesetz) (Memento des Originals vom 27. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ris.bka.gv.at