Oskar Leuer von Hinüber

deutscher Jurist

Oskar Leuer von Hinüber (* 1892; † 1961) war ein deutscher Jurist und Autor rechtswissenschaftlicher Fachbücher.[1]

Oskar Leuer von Hinüber aus der Familie von Hinüber war Senatspräsident am Oberlandesgericht Celle. Er schrieb eine Reihe von juristischen Standardwerken in der NS-Zeit. Im Osten Deutschlands wurden seine Bücher nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesondert.[2] Im Westen erschien vieles von ihm nach 1945 in umgearbeiteter Fassung.

Schriften

Bearbeiten
  • Gesellschaftsrecht. Stuttgart: Kohlhammer (99.–101. Tausend) 1960.
  • Strafverfahrensrecht und Strafvollstreckungsrecht unter Berücks. d. Führererlasses vom 21. 3. 1942 u. d. Verordngn vom 13. 8. 1942. Leipzig: Kohlhammer 1943.
  • Strafrecht. 57 Fälle mit Lösungen. (15. – 19., durchges. u. erg. Aufl.) Stuttgart: Kohlhammer 1949.
  • Neues Strafprozeßrecht. Leipzig: Schaeffer-Verl. C. L. Hirschfeld 1934.
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Hartmut von Hinüber: Berichte aus dem Heimatland 2007. (pdf) „ . . die wahre Intention unsers allergnädigsten Königs“ - Das Profil der hannoverschen Familie v. Hinüber. In: heimatbund-niedersachsen.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2015; abgerufen am 11. Juni 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.heimatbund-niedersachsen.de
  2. Liste der auszusondernden Literatur: Nachtrag. Bände 1–3. Deutsche Verwaltung für Volksbildung. Deutscher Zentralverlag 1948.