Otto Mayer (Jurist)

deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer

Otto Mayer (* 29. März 1846 in Fürth; † 8. August 1924 in Hilpertsau) war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht. Er prägte maßgeblich den Begriff des Verwaltungsaktes und damit die dogmatischen Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts.[1]

Otto Mayer

Leben und Wirken

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Otto Mayer studierte ab 1864 Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen und legte dort 1868 sein Examen ab. 1869 folgte die Promotion zum Dr. iur., 1871 das zweite Staatsexamen. Ab 1872 arbeitete er als Rechtsanwalt in Mülhausen im Elsass, wo er sich auf Handelsrecht spezialisierte. 1879 wurde er Präsident der Mülhausener Rechtsanwaltskammer.

1880 zog er nach Straßburg, wo er sich 1881 habilitierte. 1882 erhielt er eine außerordentliche Professur für Verwaltungsrecht an der Kaiser-Wilhelms-Universität, 1887 dann eine ordentliche Professur. In den Jahren 1895 und 1896 erschienen die beiden Bände seines Lehrbuchs des Deutschen Verwaltungsrechts. 1902/03 war er Rektor der Hochschule,[2] bevor er 1903 er an die Universität Leipzig wechselte. Er lehrte Öffentliches Recht und war 1913/14 Rektor.[2] Im Sommer 1918 wurde er emeritiert.

Vom französischen Verwaltungsrecht ausgehend, war er der Wegbereiter der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft, die einen Höhepunkt in der Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts 1976 im Verwaltungsverfahrensgesetz erreichte. Die Subordinationstheorie, die von der Abgrenzung des öffentlichen und privaten Rechts handelt, lässt sich auf Mayer zurückführen.

Unter dem Pseudonym Eduard Dupré verfasste Mayer auch zahlreiche literarische Arbeiten, darunter Nach dem Kriege. Erzählungen eines alten Advokaten (1906). Er war Mitglied der Burschenschaft Allemannia Heidelberg.[3]

Ehrungen

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Schriften (Auswahl)

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Literatur

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Nachschlagewerke

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Monografien

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  • Erk Volkmar Heyen: Otto Mayer. Studien zu den geistigen Grundlagen seiner Verwaltungsrechtswissenschaft (= Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Band 84). Duncker & Humblot, Berlin 1981, ISBN 3-428-05030-4.
  • Alfons Hueber: Otto Mayer. „Juristische Methode“ im Verwaltungsrecht (= Schriften zum öffentlichen Recht, Band 405). Duncker & Humblot, Berlin 1982, ISBN 3-428-05044-4.
  • Reimund Schmidt-De Caluwe: Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers. Staatstheoretische Grundlagen, dogmatische Ausgestaltung und deren verfassungsbedingte Vergänglichkeit (= Jus publicum, Band 38). Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147025-7.
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Wikisource: Otto Mayer – Quellen und Volltexte
Wikiquote: Otto Mayer – Zitate

Einzelnachweise

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  1. Steffen Detterbeck: Allgemeines Verwaltungsrecht. 12. Auflage. Beck, München 2014, Rn. 420.
  2. a b Mayers Rektoratsreden (HKM).
  3. Wolf Reinbach: Max Weber und die Burschenschaft Allemannia zu Heidelberg. (PDF) Allemannia, 20. Dezember 2014, S. 2, 130, abgerufen am 4. Mai 2019.
  4. Wolfgang Eger: Speyerer Straßennamen. Hermann G. Klein Verlag, Speyer 1985, Randziffer 362.