Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.[1]

Definition

Bearbeiten

Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streitbeilegungen (Mediation, Schlichtung usw.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.

Auswirkungen

Bearbeiten

Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrechterhalten werden. Dies gefährdet den Rechtsfrieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechtsstaatliche Verhältnisse.[2]

Paralleljustiz in Deutschland

Bearbeiten

In Deutschland gibt es Fälle von Paralleljustiz in Form islamischer Friedensrichter im Bereich der Clan-Kriminalität.[3][4][5][6]

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Kea-Sophie Stieber: Paralleljustiz. Hanns Seidel Stiftung, 6. April 2016, abgerufen am 15. Oktober 2020.
  2. Matthias Rohe, Mahmoud Jaraba: Paralleljustiz. Friedrich-Alexander Universität, Erlangen-Nürnberg, abgerufen am 15. Oktober 2020.
  3. Das Gesetz der Clans. In: zeit.de. Abgerufen am 24. April 2021.
  4. Andreas Kopietz: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans. Abgerufen am 24. April 2021.
  5. FOCUS Online: Ärger um „Friedensgipfel“ mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs. Abgerufen am 24. April 2021.
  6. FOCUS Online: Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde „klären wir innerhalb von zwei Wochen“ - Video. Abgerufen am 24. April 2021.