Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Das bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, kurz PfleWoqG) entstand im Rahmen der Föderalismusreform I und löste in einigen wesentlichen Teilen das Heimgesetz des Bundes ab. Es wurde am 8. Juli 2008 beschlossen und trat am 1. August 2008 in Kraft.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung |
Kurztitel: | Pflege- und Wohnqualitätsgesetz |
Abkürzung: | PfleWoqG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Bayern |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Sozialrecht |
Erlassen am: | 8. Juli 2008 |
Inkrafttreten am: | 1. August 2008 |
Letzte Änderung durch: | 24. Juli 2023 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. August 2023 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das PfleWoqG regelt „stationäre Einrichtungen“ (Art. 2 Abs. 1), „besondere Wohnformen“ (Art. 2 Abs. 2), „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ (Art. 2 Abs. 4) und „betreute Wohngruppen“ (Art. 2 Abs. 5).
Anders als das frühere Heimgesetz bietet das PfleWoqG eine Grundlage für ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abWGs). Voraussetzung ist unter anderem, dass der Mietvertrag getrennt ist vom Pflege- bzw. Betreuungsvertrag (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2), sodass die Dienstleistungsanbieter unabhängig vom Mietverhältnis frei wählbar sind und bleiben. Dadurch kann der Mieter den Pflege- und/oder Betreuungsdienst wechseln, ohne umziehen zu müssen. Pflege- und Betreuungsdienste dürfen dort nur einen Gaststatus haben; insbesondere dürfen sie keine Büroräume in oder in enger räumlichen Verbindung mit der Wohngemeinschaft haben (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3).[1]
Seit 1. August 2023 sieht das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Art. 2 Abs. 4 neben „selbstgesteuerten ambulanten Wohngemeinschaften“ auch „trägergesteuerte ambulante Wohngemeinschaften“ vor.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern / Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Informationen, rechtliche Fragen und Verträge, September 2014, abgerufen am 23. Juni 2024.
- ↑ Aktuelles. In: bayern-pflege-wohnen.de. Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern, 2023, abgerufen am 23. Juni 2024.