Pflegebefohlener

Wikimedia-Begriffsklärungsseite

Ein Pflegebefohlener (veraltet: Pupill) ist jemand, welcher jemands Pflege anbefohlen, das heißt übergeben oder anvertraut ist. Er bezeichnet:

  • ein Mündel, eine unter Vormundschaft stehende Person
  • einen Patienten, eine zu behandelnde beziehungsweise zu therapierende Person