Der Pingsheimer Friede wurde am 14. Oktober 1279 zwischen dem Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg, und dem Haus Jülich in Pingsheim bei Nörvenich geschlossen.

Das Pingsheimer Wappen

Allgemeines

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Da in dieser Zeit Handel und Gewerbe durch Raub, Gefangennahme, Wucher, Erpressung und Falschmünzerei empfindlich gelitten hatten, ging dem Frieden von Pingsheim ein Landfriedensbund am 28. August 1279 voraus, an dem sich die bedeutenden Landesherren zwischen Rhein und Dender beteiligten.

Inhalt des Friedensvertrages

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Der Friede zu Pingsheim beinhaltet die Sühne, die Gräfin Ricarda von Jülich und ihre Söhne Walram, Propst zu Aachen, Otto, Propst zu Maastricht und Gerhard unter Vermittlung des Grafen von Sayn mit dem Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg:

Vertragsort

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In Pingsheim trennte die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Dorfstraße (heute: Alfons-Keever-Straße) die Ansiedlung in einen östlichen zum Erzbistum Köln gehörenden und in einen westlichen zur Grafschaft Jülich gehörenden Teil. Die Unterzeichnung der Sühne soll in der St. Martinus-Kirche zu Pingsheim stattgefunden haben. Die beiden Parteien trafen sich also an der Grenze ihrer Territorien. Dies kann auch als Hinweis darauf verstanden werden, dass Erzbischof Siegfried von Westerburg nicht die Absicht hatte, alte Jülicher Gebiete, die nicht Streitpunkt der jahrelangen Auseinandersetzungen gewesen waren, anzutasten.

Das Pingsheimer Wappen

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An den Pingsheimer Frieden erinnert das vor wenigen Jahren geschaffene Wappen. Auf der einen Seite steht der Jülicher Löwe, auf der anderen das Kreuz des Erzbistums Köln. Beide Seiten sind durch das rote Band (Dorfstraße) getrennt. Über Jülich und Köln fliegt die Friedenstaube.