Plebiszitkommissariat für Deutschland
Das Plebiszitkommissariat für Deutschland entstand im April 1920 mit Sitz im Kattowitzer Zentralhotel. Als deutscher Plebiszitkommissar wurde Kurt Urbanek, Bürgermeister von Roßberg im Kreis Beuthen, ernannt. Die Initiative zur Gründung des Plebiszitkommissariats basierte auf einer Vereinbarung zwischen den fünf größten Parteien und den drei führenden Gewerkschaftsverbänden. Der sich an die deutschen Bürger richtende Appell beschwor den nationalen Konsens. Der Verbleib Oberschlesiens bei Deutschland war von höchster Priorität.
Nach dem Ersten Weltkrieg sollten nach dem Versailler Vertrag Teile des Grenzverlaufs zwischen Polen und Deutschland über Volksabstimmungen geregelt werden.
Literatur
Bearbeiten- Bożena Malec-Masnyk: Plebiscyt na Górnym Śląsku, Instytut Śląski w Opolu Opole 1991, S. 36–38.
- Roman Smolorz: Niemiecki KomisariatPlebiscytowy, in: Maciej Fic, Ryszard Kaczmarek (Hg.): Słownik Powstań Śląskich, Bd. 2, Katowice 2020, S. 116–119.