Polizeidirektor

Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst

Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Drei goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).

Aufgaben

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  • Leitung mehrerer Dienststellen (bspw. Zuständigkeit für alle Dienststellen eines Stadtteils in einer Großstadt)
  • Leitung eines Fachbereichs in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung einer Polizeihochschule
  • Leitung eines großen Polizeireviers (in Baden-Württemberg)
  • Leitung eines Stabsbereichs in einem Polizeipräsidium
  • Leitung einer Führungsgruppe einer Polizeidirektion

Unterschiede zum Polizeioberrat

  • Höhere Zuständigkeit und größere Verantwortung
  • Kann die Zuständigkeit für gleich mehrere Polizeidienststellen haben (die Leitung der Dienststellen obliegt dabei jedoch einzelnen Polizeiräten und Polizeioberräten)
  • Teilweise zuständig für die Koordination polizeilicher Einheiten bei Großveranstaltung oder Gefahrenlagen

Dienstkleidung

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Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

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Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 15.

Niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeioberrat
Aktuelle Amtsbezeichnung
Polizeidirektor
Höhere Amtsbezeichnung
Leitender Polizeidirektor
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Diensthöherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.