Polizeihauptwachtmeister

Amtsbezeichnung

Polizeihauptwachtmeister (Abkürzung: PHW) war bis in die 1990er Jahre hinein eine Amtsbezeichnung der bundesdeutschen Länderpolizeien und des Bundesgrenzschutzes (BGS) sowie, bis 1990 in der DDR, ein Dienstgrad der Deutschen Volkspolizei. In der Bundesrepublik lange Zeit das Spitzenamt der einfachen Beamtenlaufbahn, war Polizeihauptwachtmeister zuletzt das Eingangsamt der mittleren Laufbahn. Entsprechend begannen Polizeianwärter ihre Laufbahn als Polizeihauptwachtmeister-Anwärter. In den Länderpolizeien wurde die Amtsbezeichnung um 1993/1994 abgeschafft, im BGS erst 1998. Polizeihauptwachtmeister-Anwärter wurden seinerzeit noch während der laufenden Ausbildung in Polizeimeister-Anwärter umbenannt.

„Oestergaard“-Uniform (1976–1979 bundesweit eingeführt): Schulterklappe eines PHW

Dienstgradhistorie

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Der Dienstgrad Polizeihauptwachtmeister wurde zur Zeit der Weimarer Republik, im Laufe der 1920er Jahre, in fast allen uniformierten Polizeien der deutschen Reichsländer eingeführt, fast zeitgleich mit den Dienstgraden Polizeimeister und Polizeiobermeister. Bis dahin war in der Regel der Polizeioberwachtmeister (Bayern: Stabsoberwachtmeister) der ranghöchste Schutzmann oder Gendarm unterhalb der Ebene der Polizeioffiziere gewesen. In der Republik Baden rangierte er noch bis 1933 hinter dem Polizei- bzw. Gendarmerieoberwachtmeister, seitdem aber, wie in allen anderen Reichsländern, vor ihm. In der Regel trat ein Polizist erst mit Erlangung des Dienstgrads Polizeihauptwachtmeister in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ein.

Bis 1941 entsprach dem Polizei- bzw. Gendarmeriehauptwachtmeister der Feldwebel der Reichswehr bzw. Wehrmacht, bevor er in der nationalsozialistischen Ordnungspolizei dem Oberfeldwebel gleichgestellt wurde. Ihm unmittelbar nachgeordnet war seit 1935 der neue Dienstgrad Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie), in kasernierten Einheiten (Bereitschaftspolizei, Landespolizei) der Zugwachtmeister (sic!).

In den Länderpolizeien der Bundesrepublik Deutschland wurde der Polizeihauptwachtmeister zunächst wie ein höherer Mannschaftsdienstgrad der Bundeswehr entlohnt. Im Bundesgrenzschutz (BGS) und bei der Kriminalpolizei (hier: Kriminalhauptwachtmeister) stand er jedoch laut Bundesbesoldungsgesetz von 1957 in der Besoldungsgruppe A 6; diese teilte er sich anfangs mit dem Feldwebel der Bundeswehr und ab 1969 (seit dem Aufrücken des Feldwebels nach BesGr. A 7) mit dem Stabsunteroffizier.[1][2] In der Kriminalpolizei war Kriminalhauptwachtmeister der unterste Rang.[3] Mit der bundesweiten Abschaffung des einfachen Dienstes in den Schutzpolizeien der Bundesländer, 1976, wurde Polizeihauptwachtmeister zum Eingangsamt des mittleren Dienstes. Entsprechend begannen Polizeibewerber jetzt ihre Laufbahn als Polizeihauptwachtmeister-Anwärter. Mit Fortfall des Polizeihauptwachtmeister-Amts, um das Jahr 1993/1994 (im BGS erst 1998), wandelte sich die Bewerberbezeichnung in Polizeimeister-Anwärter. Teilweise geschah die Umbenennung noch während laufender Ausbildungsjahrgänge.[4]

Bei der 1992 in den Bundesgrenzschutz übernommenen Bahnpolizei entsprach dem Polizeihauptwachtmeister der Bundesbahnsekretär im Bahnpolizeidienst.

In der der Deutschen Volkspolizei der DDR war Hauptwachtmeister der VP der zweitniederste Unterführerrang.

Dienstgrad
niedriger:
Oberwachtmeister der VP

Deutsche Demokratische Republik 
Hauptwachtmeister der VP
höher:
Meister der VP

Dienstgradabzeichen

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Schulterstücke Ordnungspolizei, 1941–1945:
Unterwachtmeister (1)
Rottwachtmeister (2)
Wachtmeister (3)
Oberwachtmeister / Junker (4)
Revier-, Bezirks-, Zug-Oberwachtmeister (5)
Hauptwachtmeister / Oberjunker (6)
Meister (7)

Bis zur Einführung der bundeseinheitlichen sogenannten Oestergaard-Uniform, zwischen 1976 und 1979, erlebte das Dienstgradabzeichen (seit 1976 „Amtsabzeichen“) vielfältige zeit- und länderspezifische Wandlungen. Bis Ende des Zweiten Weltkriegs war der Rang anhand von Schulterstücken abzulesen. Je nach Land oder Kommune unterschieden sich diese noch bis 1936 erheblich voneinander. Sie konnten fallweise aus breiter Metalltresse (bspw. Freistaat Sachsen), Flechtwerk (u. a. Preußen) oder nebeneinander liegenden Plattschnüren bestehen. Dazu orts- und zeitabhängig ein oder zwei Rangsterne bzw. Rangrosetten.

Im Dritten Reich waren die Rangabzeichen der Ordnungspolizei seit 1936 erstmals reichseinheitlich gestaltet, allein die Branchenfarben (Schutzpolizei, Gendarmerie, Feuerschutzpolizei) unterschieden sich. Sogenannte Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Formationen der Ordnungspolizei (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel („Spieß“) seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.

In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland rückten die Gradabzeichen häufig auf die Oberärmel, und zwar in Form von meist zwei bis drei blauen, grünen oder silbernen Schwingen, Winkeln, Balken oder Sternen. In in einigen Kommunal- oder Länderpolizeien befanden sich die Abzeichen auf den Kragenspatten. Mit Einführung der Oestergaard-Uniform kam es, erstmals in der Bundesrepublik Deutschland, ab 1976 zu einer länderübergreifenden Vereinheitlichung der Rangabzeichen. Den Polizeihauptwachtmeister kennzeichneten nun zwei mittelgrüne Schulterklappen, die jeweils mit einem gewebten hellgrünen, sechsspitzigen Stern versehen waren. Nach Fortfall der Amtsbezeichnung Polizeihauptwachtmeister übernahmen teilweise die Polizeioberwachtmeister bzw. die Polizeimeisteranwärter das Abzeichen; bis dahin hatten die Polizeioberwachtmeister eine hellgrüne Quertresse, statt des Sterns, etwas oberhalb des unteren Endes der Schulterklappe geführt.

Das Dienstgrad- bzw. Amtsabzeichen des „Polizeihauptwachtmeisters im BGS“ (bis 1976 „Hauptwachtmeister im BGS“) ähnelte jenem seines Vorgängers in der Ordnungspolizei bis 1945. Das Schulterstück bestand aus vier nebeneinander liegenden Plattschnüren: Die beiden äußeren waren silberfarben mit V-förmigen grünen Durchzügen; sie begrenzten das Schulterstück an beiden Seiten und oberhalb des Knopflochs. Die beiden inneren Plattschnüre waren grün; auf ihnen befestigt waren zwei übereinander angeordnete vierspitzige silberfarbene Rangsterne. Im Unterschied zum bis 1945 geführten Abzeichen war das untere Ende des Schulterstücks (auf Höhe der Schulternaht) nicht mit Silberplattschnur geschlossen.

Siehe auch

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Literatur

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  • Dieter Deuster: Deutsche Polizei-Uniformen 1936–1945. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-613-03105-0.
  • Ingo Löhken: Die Polizei-Uniformen in Preußen 1866–1945. Monarchie, Weimarer Republik, Drittes Reich. Podzun-Pallas, Friedberg 1986, ISBN 3-7909-0267-5.
  • Ingo Löhken: Polizei-Uniformen der Süddeutschen Staaten 1872–1932. Baden, Bayern, Hessen, Württemberg, Reichslande. Podzun-Pallas, Friedberg/H. 1988, ISBN 3-7909-0328-0.
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Einzelnachweise

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  1. BGBl. I S. 993
  2. BGBl. I S. 365
  3. BGBl. I S. 993
  4. Stephan Böhmer: Die Passion des Polizisten Böhmer. Hintergründe und Wahrheiten. Books on Demand 2013, ISBN 978-3-8423-8062-2, S. 262
Niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeioberwachtmeister
Aktuelle Amtsbezeichnung
Polizeihauptwachtmeister
Höhere Amtsbezeichnung
Polizeimeister
Laufbahn: mittlerer Dienstgehobener Diensthöherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.