In der unbewohnten Antarktis werden alle Gebietsansprüche durch den Antarktisvertrag ausgeklammert. Daher gibt es für geographische Objekte keine Endonyme und somit keine ausschließlich gültige offizielle Namensform. Für die Lemmagebung wird daher empfohlen:
Präferiert werden sollte die Namensform, die in deutschsprachiger Fachliteratur vorrangig Verwendung findet. Falls dies nicht mit eindeutigem Ergebnis feststellbar ist, gilt: Sofern es in der Literatur, in anerkannten Medien- oder Internetquellen keine deutschsprachige Schreibweise gibt, sollen die geographischen Namen in der Sprache der Erstbenennung des Objektes verwendet werden. Es sollte allerdings berücksichtigt werden, dass für bestimmte Objekttypen durchweg deutschsprachige Namenszusätze üblich sind (z.B. -Gletscher, -Halbinsel, -Kap, -Küste, -Schelfeis, -Land). Dann ist von der Originalschreibweise eine Weiterleitung anzulegen.