Ein Unterwegsbahnhof ist ein Bahnhof oder Haltepunkt der Eisenbahn, der auf dem Laufweg eines Zuges, bei der Beförderung eines Fahrgasts, eines Wagens, eines Containers und dergleichen zwischen Abgangs- und Zielbahnhof liegt.[1] Die Bezeichnung ist kontextabhängig und wird in erster Linie bei der betrieblichen Unterscheidungen von Bahnhöfen verwendet. Bei der baulichen Unterscheidungen sind andere Begriffe wie Durchgangsbahnhof oder Zwischenstation üblich.
Der Unterwegsbahnhof kann mit oder ohne Aufenthalt durchfahren werden. Unterwegsbahnhöfe, an denen der Zug zu einer betrieblich notwendigen Tätigkeit (Formationsänderung, Lokomotivwechsel, Ablösung des Fahrpersonals) halten muss oder eine Umladung von Waren stattfindet, sind von besonderer Bedeutung. [1] Aus tariflicher Sicht ergibt sich eine etwas abweichende Definition, hier sind Unterwegsbahnhöfe alle Stationen, wo der Zug verlassen werden und die Reise unterbrochen werden könnte.
Literatur
BearbeitenEisenbahnbetriebstechnologie, 1. Auflage, 08/2006 - Nachdruck 2009, BFV Bahnfachverlag, ISBN 978-3-9808002-2-8 (Hinweis: Seitenangabe fehlt, ggf. vor Verschiebung in den ANR daher auskommentieren, da sonst zu allgemein)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Stichwort: Unterwegsbahnhof, in: Lexikon der Eisenbahn, Transpress; Stuttgart: Motorbuch Verlag, 1990, ISBN 3-344-00160-4, S. 818.